Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar

Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen muss abgeschaltet werden

Hannover /DPA - Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst. Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der B 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Berufung beim Oberverwaltungsgerichts wurde zugelassen. Das Ministerium erklärte, mit dem im Mai zur Verabschiedung vorgesehenen neuen Polizeigesetz für eine ausdrückliche Rechtsgrundlage sorgen zu wollen. Über eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg wolle das Ministerium kurzfristig entscheiden.

Der Testbetrieb hatte vor zwei Monaten begonnen. Die Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren, zumeist unfallträchtigen Abschnitt, wo Autofahrer vom Gas gehen sollen. In europäischen Nachbarländern wie Österreich, Belgien oder den Niederlanden wird das Streckenradar seit Jahren genutzt. In Deutschland aber gab es Datenschutzbedenken, auch von der Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen selbst.

Der Kläger hatte sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen und sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar gestützt. Demzufolge ist das Erfassen aller Kennzeichen durch die Polizei zu Kon­trollzwecken teils verfassungswidrig. Seit dem Start des Probebetriebs auf der B 6 in Laatzen bei Hannover vor zwei Monaten wurden 141 Raser ertappt.

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Erstellt:
13. März 2019, 03:04 Uhr

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