Gericht verbietet private Nutzung von Dienstwagen

dpa/lsw Stuttgart. Das Landessozialgericht hat die Praxis der Unfallkasse Baden-Württemberg gestoppt, nach der ein großer Teil an Dienstwagen auch oder vorwiegend privat genutzt wurde. Beim Ermitteln des Bedarfs seien private Kilometer mitberücksichtigt worden - was nicht vertretbar sei, urteilte das Gericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Montag. Zudem wünsche die Unfallkasse sogar die private Nutzung, um günstigere Leasingkonditionen wegen einer höheren Jahreslaufleistung zu bekommen. Damit überschreite sie ihren gesetzlichen Aufgabenbereich. (Az.: L 6 U 2716/20 KL vom 29. Juni)

Den Angaben nach hat die Unfallkasse 28 von 35 dienstlichen Fahrzeugen einzelnen Beschäftigten fest zugeordnet. Bei 312 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen seien 35 Fahrzeuge mehr als zehn Prozent, rechnete das Gericht vor. Bei gleicher Handhabe müsste Baden-Württemberg bei mehr als 300.000 Landesbeschäftigten über 30.000 Kraftfahrzeuge beschaffen und seinen Bediensteten als Dienstwagen zur Verfügung stellen. „Dies verdeutliche den außerordentlich hohen Umfang der dienstlichen Kraftfahrzeugflotte der Unfallkasse.“

Zu den Sachkosten kämen auch noch Personalkosten für Verwaltung und Abrechnung des Fuhrparks, die letztlich Beitragszahler und Beitragszahlerinnen trügen. So kam das Gericht zu dem Schluss: „Zum Aufgabenspektrum der Klägerin gehöre eindeutig nicht die Überlassung von mit Mitteln der Versichertengemeinschaft finanzierten Dienstfahrzeugen an ihre Mitarbeiter zur privaten Nutzung.“

Gegen das Urteil kann die Unfallkasse einem Gerichtssprecher zufolge Nichtzulassungsbeschwerde der Revision beim Bundessozialgericht einlegen. Eine Sprecherin der Unfallkasse erklärte, mit den Anwälten das Urteil zunächst in Gänze sichten und mit den Gremien beraten zu wollen, „bevor wir weitere Schritte abwägen können“.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung unter anderem für Beschäftigte in Landes- und Gemeindeunternehmen sowie für Kapitalgesellschaften, an denen das Land oder Gemeinden mehrheitlich beteiligt sind. Das Land als Aufsichtsbehörde hatte die Kasse im vergangenen Sommer verpflichtet, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen keine personenbezogenen Dienstfahrzeuge mehr zur Verfügung zu stellen, „bei denen die Unwirtschaftlichkeit mangels ausreichender dienstlicher Nutzung offensichtlich war“. Stattdessen sollte der Einsatz von Pool-Fahrzeugen geprüft werden. Dagegen klagte die Unfallkasse.

© dpa-infocom, dpa:210705-99-263242/3

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Erstellt:
5. Juli 2021, 11:54 Uhr

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