Gericht: Zahnersatz in Polen muss vorher genehmigt werden
dpa Celle.
Wer sich Zahnersatz im Ausland anfertigen lassen und die Kosten von der Kasse erstattet haben will, muss vorher bei seiner Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan des behandelnden Mediziners einreichen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Geklagt hatte eine 38-Jährige, die Brücken im Ober- und Unterkiefer benötigte. Ihr Helmstedter Zahnarzt veranschlagte 5000 Euro für die Behandlung, ihre Kasse bewilligte nur einen Zuschuss von 3600 Euro. Um keinen Eigenanteil zu zahlen, ließ sich die Frau für 3300 Euro in Polen behandeln und reichte die Rechnung ein.