Gericht zwingt Telekom zu Änderungen bei „StreamOn“

dpa Bonn.

Die Deutsche Telekom muss ihre „Stream On“-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität - der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster mit. In einem Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Bei „StreamOn“ wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, etwa beim Videostreaming. Stattdessen drosselt die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen.

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Erstellt:
15. Juli 2019, 13:58 Uhr
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