Gerichte: Gütliche Einigung bei Hartz-IV-Klagen kaum möglich
dpa Wörlitz.
Neue Regeln für die Jobcenter erschweren aus Sicht der Landessozialgerichte eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten über Hartz-IV-Leistungen. Die Prozessbevollmächtigten der Jobcenter dürften nur noch eingeschränkt Vergleiche abschließen, sagte der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock, der Deutschen Presse-Agentur. Sie müssten sich zunächst mit ihren Vorgesetzten beraten, statt einem ausgehandelten Vergleich noch im Gerichtssaal zuzustimmen. Statt einer gütlichen Einigung durch einen Vergleich müssten nun immer häufiger die Richter entscheiden.