Gerichtspsychiater spricht von „Outlaw“ und „Gangster“

Staatsanwältin fordert fast vier Jahre Haft für Schuldeneintreiber, Verteidiger beantragt bewährungsfähige Strafe für den 29-Jährigen.

Das Urteil wird in sechs Tagen gesprochen. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe

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Das Urteil wird in sechs Tagen gesprochen. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe

Von Heike Rommel

Backnang/Winnenden. Auf drei Jahre und neun Monate Gefängnis plädiert die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Landgericht im Fall des 29-Jährigen, der immer wieder durch Gewalttaten auffällt wie in Backnang und Winnenden. Die Verteidigung fordert eine bewährungsfähige Strafe, wohl wissend, dass das nächste Strafverfahren aus der Untersuchungshaft schon wieder anhängig ist.

Eine nochmalige Unterbringung im Maßregelvollzug für Drogenkranke, mit welcher der Ex-Winnender schon einmal gescheitert ist, kommt für den Gerichtspsychiater nicht in Frage. Er sprach von einem, der sich in der Rolle des „Outlaws“ und des „Gangsters“ gefalle. Viel sagte der 29-Jährige nicht vor der siebten Strafkammer. Er gab nur zu, was ihm sowieso nachgewiesen werden konnte (wir berichteten). Aus der Beweisaufnahme ergab sich für die Staatsanwältin, dass der 29-Jährige seiner Ex-Freundin, die in ihrer Wohnung in einem Winnender Stadtteil für ihn Drogen bunkerte, eine brennende Zigarette auf der Schulter ausgedrückt und Schläge ausgeteilt hat, weil ein Knastkumpel mit ihr ein Verhältnis einging, während er selbst noch einsaß. Als Anführer von drei maskierten jugendlichen Helfern vor einer Einrichtung der Erlacher Höhe in der Backnanger Friedrichstraße aufzutauchen, kam vor dem Stuttgarter Landgericht nicht gut an.

Mit einem Baseballschläger aufgetaucht

In der Backnanger Friedrichstraße war es für die Staatsanwaltschaft so, dass sich der 29-Jährige mit dreifacher Verstärkung von etwa 15- bis 18-Jährigen mit dem einem Baseballschläger aufbaute, der mit Nägeln bestückt war. „Er schlug den Schläger in seine andere Hand“, berichteten Zeugen, wie Macht demonstriert wurde, um Schulden einzutreiben. Bewohner der geschützten Einrichtung gaben ihre Chipkarte für die Haustür nicht her, worauf der Angeklagte vergeblich versuchte, zu einem der Zimmer hochzuspringen. Einer bekam Angst und ließ ihn rein, worauf ein Zimmertresor mit Bargeld, Mobiltelefon und Ausweis verschwand. Schläge und Tritte hagelte es auch in der Backnanger Südstraße, um Schulden für Drogen mit Gewalt einzutreiben. Das Opfer – zur Szene gehörend – landete mit Kopfverletzungen durch eine abgebrochene Bierflasche im Krankenhaus, entließ sich jedoch selbst.

Der Verteidiger hielt der Staatsanwaltschaft eine bewährungsfähige Strafe dagegen, obgleich der langjährige Bewährungshelfer vor Gericht nichts Gutes über seinen Mandanten zu berichten hatte. Der Anwalt des Angeklagten argumentierte mit dem Freundeskreis, in welchem Taten passiert seien, die sich die Beteiligten später wieder verziehen hätten. Ein größeres Vergeben wie das der Ex-Freundin aus dem Winnender Stadtteil gebe es nicht. Denn diese habe sich mit dem 29-Jährigen in einem Täter-Opfer-Ausgleich verständigt und sich ein zweites Mal in eine Beziehung mit ihm begeben.

Auch wenn der Angeklagte viele Drogen konsumiert hat, vermindert schuldfähig ist er jedoch nur bezüglich der Vorfälle mit seiner Ex-Freundin aufgrund zusätzlichen Alkoholkonsums gewesen, so der Gerichtsmediziner. Ansonsten galt er als voll schuldfähig, weil er an Drogen gewohnt war. Auf Maßregelvollzug sah der Sachverständige keine Erfolgsaussichten.

Urteil Das Urteil wird am Dienstag, 28. November, gegen 11.30 Uhr erwartet.

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Erstellt:
22. November 2023, 16:00 Uhr

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