Gemeinde im Saarland

Gersheim irrt sich beim Datum der Bundestagswahl

In einer saarländischen Gemeinde erfahren die Bürger offiziell, dass sie am 23. März den neuen Bundestag mitwählen dürfen. Moment. Da stimmt doch was nicht.

In einer Gemeinde im Saarland war in der Wahlbenachrichtigung das falsche Datum angegeben.

© dpa/Marijan Murat

In einer Gemeinde im Saarland war in der Wahlbenachrichtigung das falsche Datum angegeben.

Von jbr/dpa

Das saarländische Gersheim hat in seinen Wahlbenachrichtigungen versehentlich die Bundestagswahl um einen Monat verschoben. Leider sei es beim Druck „zu einem unglücklichen Fehler gekommen. Als Wahldatum ist der 23.3. statt der 23.2. vermerkt“, teilte die Kommune im Saarpfalz-Kreis an der deutsch-französischen Grenze auf Facebook mit.

Dies habe zwar keine Auswirkungen auf die Wahl, „da hier die offizielle Wahlbekanntmachung gilt, dennoch werden in den nächsten Tagen neue Briefe mit dem korrekten Datum verschickt“. Alle anderen Informationen der ersten Wahlbenachrichtigungen seien richtig und Bürgerinnen und Bürger könnten bereits Unterlagen beantragen, erklärte die Gemeinde. 

Den finanziellen Mehraufwand werde die Eigenschadenversicherung der Kommune übernehmen. Zuvor hatte die „Saarbrücker Zeitung“ darüber berichtet.

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Erstellt:
28. Januar 2025, 09:46 Uhr

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