Führerschein
Gesundheitstests für Autofahrer werden keine Pflicht
Die EU einigt sich auf neue Regeln für den Führerschein. Deutschland kann sich in einem besonders umstrittenen Punkt durchsetzen.

© dpa/Sven Hoppe
Die EU beschließt neue Regeln für einen EU-weiten Führerschein. Viel ändern wird sich für die Verkehrsteilnehmer allerdings nicht.
Von Knut Krohn
Die Reform der EU-Führerscheinregeln wird am Ende zum Reförmchen. Zwar werden die Vorgaben in der Union weiter aufeinander abgestimmt, doch die weitreichenden Brüsseler Änderungspläne sind vom Europaparlament und den Regierungen der Mitgliedstaaten deutlich entkernt worden. Deutschland hatte sich etwa vehement gegen die von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagenen verpflichtenden Gesundheitstests für Autofahrer gestemmt. Diese Regelung sei vom Tisch, erklärte die Europaabgeordnete Jutta Paulus am Dienstag. Die Politikerin der Grünen hatte für das Parlament die monatelangen Verhandlungen geführt.
Eine Selbstauskunft über die Gesundheit reicht
Das bedeutet, dass nach dem Ablegen einer Führerscheinprüfung eine Selbstauskunft über die Gesundheit genügt. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung dürfen die EU-Länder ebenfalls eine ärztliche Untersuchung verlangen, können sich aber auch in diesen Fällen dagegen entscheiden. Auch die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollten, kommt vorerst nicht.
Nicht geklärt ist offensichtlich, welche Konsequenzen es hat, wenn jemand bei der Selbstauskunft über die eigene Gesundheit lügt, etwa körperliche Gebrechen verschweigt und danach wegen dieser Beeinträchtigungen einen Unfall verursacht. Der FDP-Politiker Jan-Christoph Oetjen spricht dennoch von einer Entscheidung der Vernunft. „Die verpflichten Tests hätten unser ohnehin überlastetes Gesundheitssystem ins Wanken gebracht“, glaubt der verkehrspolitische Sprecher der Liberalen.
Gute Nachrichten für Wohnmobilfahrer
Gute Nachrichten gibt es für Besitzer von Wohnmobilen, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks. Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen nach einer kleinen Prüfung in Zukunft Fahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden. Bisher galt eine Grenze von 3,5 Tonnen. Rechnung getragen wird auch der Tatsache, dass Elektrofahrzeuge in der Regel schwerer sind als Autos mit Verbrenner-Motor. Hier erhöht sich die Gewichtsgrenze automatisch auf 4,25 Tonnen – allerdings erst, wenn man zuvor zwei Jahre unfallfrei unterwegs war.
Aus Deutschland wird EU-weit die Regelung des begleitenden Fahrens für Anfänger übernommen. Das sei „eine echte Erleichterung, gerade für die Menschen in Grenzregionen“, betont Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament. „Das System wird auch freiwillig für Berufskraftfahrer gelten, was zu mehr Sicherheit auf den Straßen führen kann und ein wichtiger Baustein für die Bewältigung des Fachkräftemangels im Verkehrswesen in Europa sein wird“, erklärt Gieseke.
Schleppende Einführung des digitalen Führerscheins
Geplant ist auch bis 2030 die EU-weite Einführung eines digitalen Führerscheins, der auf dem Smartphone gespeichert werden kann, erklärt Jutta Paulus. Länder wie Estland und Polen hätten diese Umstellung gerne schneller gesehen, konnten sich gegen die Bremser, zu denen offensichtlich auch Deutschland gehörte, nicht durchsetzen. Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments abgesegnet werden, was allerdings als Formalie gilt.