Gewerkschaft: Betrug bei Kurzarbeit durch Homeoffice

dpa Berlin. Beschäftigte in Kurzarbeit dürfen nicht Vollzeit arbeiten - eigentlich. Doch die Überprüfung fällt aktuell schwer. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft spricht von einer „gigantischen Grauzone“.

Arbeit ohne Ende - trotz Kurzarbeit: Das ist nicht erlaubt. Doch weil auch die Prüfer im Homeoffice sitzen, bleiben Verstöße oft unentdeckt, fürchten Gewerkschafter. Foto: Fabian Strauch/dpa

Arbeit ohne Ende - trotz Kurzarbeit: Das ist nicht erlaubt. Doch weil auch die Prüfer im Homeoffice sitzen, bleiben Verstöße oft unentdeckt, fürchten Gewerkschafter. Foto: Fabian Strauch/dpa

Das für viele Arbeitnehmer coronabedingte Homeoffice verstärkt nach Ansicht der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) den Betrug beim Kurzarbeitergeld.

„Für den Missbrauch von Kurzarbeitergeld aber hat das Homeoffice eine gigantische Grauzone geschaffen, die es so noch nie gegeben hat“, sagte Gewerkschaftschef Dieter Dewes dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Betrug bei Kurzarbeit liegt etwa vor, wenn Beschäftigte weiter in Vollzeit arbeiten, obwohl der Arbeitgeber für sie Kurzarbeit angemeldet hat. Die Arbeit der kontrollierenden Behörden sei schwerer denn je, da sowohl Prüfer als auch die zu prüfenden Firmen im Homeoffice sitzen, sagte Dewes.

Das Kurzarbeitergeld soll helfen, Jobs zu erhalten, auch wenn ein Betrieb zu wenig Arbeit hat. Während der Kurzarbeit ersetzt es den Firmen einen Teil des Gehalts für die Beschäftigten. Den Bedarf dafür müssen Betriebe bei der Agentur für Arbeit anmelden.

© dpa-infocom, dpa:210204-99-305517/2

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Erstellt:
4. Februar 2021, 18:04 Uhr

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