Gewinnabschöpfung hält Staatsanwälte auf Trab
dpa/lsw Heidelberg. Täter sollen aus ihren Machenschaften keinen Profit schlagen dürfen. Mit einer Novelle hat der Gesetzgeber diesen Gedanken in der Justiz stärker verankert - mit Folgen für das Personal.
Verbrechen dürfen sich nicht lohnen - unter dieser Devise sind 2017 die Möglichkeiten für das Abschöpfen von Erträgen aus Straftaten ausgeweitet worden. Doch die Gesetzesnovelle stellt Staatsanwälte und Richter vor neue Aufgaben - mit Folgen für das Arbeitspensum der Juristen. „Wir sind merklich mehr belastet“, sagt der Heidelberger Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt der Deutschen Presse-Agentur. Die Neuregelung begrüßt er: „Sie sollte den Blick der Anklagebehörden verstärkt darauf lenken, dass Täter nicht mehr die Früchte ihrer Tat genießen können.“
Die Gesetzesänderung bringt neue Tätigkeiten mit sich: die Ermittlung der Vermögenswerte eines Täters, etwa Fahrzeuge, Kunstgegenstände oder Schmuck, deren Beschlagnahmung und - wo möglich - Rückgabe an den Geschädigten. Fehlt dieser, werden eingezogene Gegenstände auch versteigert. Erträge, die nicht der Wiedergutmachung dienen, fließen in die Staatskasse.
Im Jahr 2018 wurden im Südwesten 4,4 Millionen Euro abgeschöpft, 2017 waren es 4,3 Millionen Euro. Im Jahr 2016 waren es sogar 24,2 Millionen Euro. Der hohe Betrag erklärt sich daraus, dass in zwei größeren Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart 9,5 und 12 Millionen Euro eingezogen wurden. Allein bei den Amtsgerichten in Deutschland wurde 2017 bei rund 4400 Verfahren eine Gewinnabschöpfung beantragt, davon im Südwesten bei über 400 Verfahren. Bei den Landgerichten gingen im selben Zeitraum 750 Anträge ein, davon 55 in Baden-Württemberg.
Die Mehrarbeit - Waldschmidts Erfahrung nach wöchentlich bis zu zwei Stunden - hat jetzt die Justizministerien auf den Plan gerufen. Unter Federführung des bayrischen Justizressorts wird ab Juli bei jeweils neun Staatsanwaltschaften, Amtsgerichten und Landgerichten aus dem Bundesgebiet sowie bei einer Amtsanwaltschaft das Ausmaß der zusätzlichen Arbeitslast erhoben. Über sechs Monate notieren Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Service-Mitarbeiter den Aufwand für die Vermögensabschöpfung, wie das Ministerium in München weiter mitteilte.
Die Abschöpfung basiert auf den Finanzermittlungen der Staatsanwaltschaften, die bei Gericht die Erlaubnis beantragen, Taterträge sicherzustellen. Gegenstände werden etwa beschlagnahmt und in amtliche Verwahrung genommen oder Immobilien durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Die Behörden müssen auch dafür sorgen, dass eingezogene Gegenstände ordnungsgemäß gelagert und gewartet oder instandgehalten werden. Das Gericht entscheidet, ob und in welchem Umfang Taterträge eingezogen werden.
Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) sieht angesichts der neuen Herausforderungen einen erhöhten Informationsbedarf in den Behörden. Das Ministerium habe ein Schulungsangebot für Staatsanwälte, Richter und Rechtspfleger eingerichtet. Daneben wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe für Fragen zum Recht der Vermögensabschöpfung eingerichtet. „Um die Möglichkeiten, die uns dieses neue Gesetz gibt, voll auszuschöpfen, werden wir schon bald Pläne für eine Spezialisierung bei der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich vorstellen“, kündigte Wolf an.