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Glatteis-Unfall auf dem Arbeitsweg – wer haftet?

Glätte und Schnee machen den Weg zur Arbeit zur Herausforderung. Doch was passiert eigentlich, wenn man dabei stürzt? Wir klären auf, welche Rolle Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft (BG) spielen.

Ein Sturz auf Glatteis kann böse enden.

© dpa/Bernd Wüstneck

Ein Sturz auf Glatteis kann böse enden.

Von Michael Maier

Bei winterlichen Verhältnissen häufen sich Unfälle auf dem Arbeitsweg oder dem Betriebsgelände. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn ein Mitarbeiter auf Glatteis ausrutscht?

Unfall auf dem Arbeitsweg

Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur Arbeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Das gilt auch bei Glätte - unabhängig davon, ob der Weg selbst geräumt war oder nicht. Der Versicherungsschutz besteht vom Verlassen der Haustür bis zur Ankunft am Arbeitsplatz.

Unfall auf dem Betriebsgelände

Für Unfälle auf dem Firmengelände ist in erster Linie ebenfalls die Berufsgenossenschaft zuständig. Allerdings hat der Arbeitgeber hier eine Verkehrssicherungspflicht: Er muss dafür sorgen, dass Wege geräumt und gestreut sind. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er unter Umständen haftbar gemacht werden.

Glatteis-Unfällen vorbeugen

  • Rutschfeste Schuhe tragen
  • Frühzeitig losfahren und ohne Zeitdruck zur Arbeit gehen
  • Besondere Vorsicht auf Treppen und abschüssigen Wegen
  • Geräumte Wege nutzen, auch wenn diese länger sind

Bei Unfällen sollten Betroffene den umgehend dem Arbeitgeber Meldung machen und einen Durchgangsarzt aufsuchen, um ihre Ansprüche zu sichern.

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Erstellt:
16. Januar 2025, 10:55 Uhr

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