Goldfische müssen getötet werden
Tiere aus dem abgelassenen Welzheimer Feuersee durften, weil keine einheimische Tierart, nicht umgesetzt werden
Der Welzheimer Feuersee ist leer. Doch wo sind die Fische? Eine Frage, die Uwe Lehar von der Stadtverwaltung beantworten kann. Die Goldfische, die dort illegal ausgesetzt worden waren, mussten getötet werden.

Um die Fußgängerplattform wieder instand zu setzen, musste der Welzheimer Feuersee abgelassen werden. Foto: R. Stütz
Von Rainer Stütz
WELZHEIM. Goldfische sind keine einheimische Fischart und dürfen deshalb nicht in anderen Gewässern ausgesetzt werden, also weder am Aichstrutsee noch am Eisenbach- oder am Ebnisee. Traurig, aber wahr. Die Stadt kann nichts dafür, das Töten der Fische ist eine Folge von überdrüssiger Tierhaltung. Hinzu kommt, dass Besucher des Feuersees aus falsch verstandener Tierliebe die Fische mit altem Brot füttern. Das geht dann manchmal so weit, dass das Wasser zu kippen droht, weil die biologische Belastung durch den Abbau der Stoffe zu hoch wird. Dass der See abgelassen ist, dafür gibt es einen guten Grund: Derzeit wird die Plattform am Feuersee erneuert. Uwe Lehar von der Welzheimer Stadtverwaltung erklärt: „Die Unterkonstruktion aus Holz war durch die Witterung bereits stark geschädigt, sodass die Standsicherheit gefährdet war.“ Die neue Unterkonstruktion wird aus verzinkten Stahlträgern gefertigt und der Belag aus feuchteresistenten Lärchendielen ausgeführt. Nachdem die Plattform am Rande des Sees neu aufgebaut ist, wird im Feuersee außerdem der defekte Ablassschieber repariert, der See zudem von Schlamm, Wassergras und Müll gereinigt und wieder angestaut.
Tote Fische kamen in die Tierbeseitigungsanstalt
Beim Ablassen des Sees wurde nach Aussage der Welzheimer Stadtverwaltung darauf geachtet, dass möglichst keine Fische in die Kanalisation gelangen. Der Ablass wurde aus diesem Grund mit einem Netz gesichert. Die Goldfische sind bekanntermaßen keine einheimische Fischart und es gibt für die Umsiedlung in andere Gewässer hohe Hürden, weil dadurch Krankheiten in andere Ökosysteme eingetragen werden können.
Deshalb wurden die Goldfische in Absprache mit dem Fischereisachverständigen des Regierungspräsidiums Stuttgart artgerecht getötet. Dazu wird laut Stadtverwaltung Nelkenöl eingesetzt. Der Fisch wird durch das Nelkenöl betäubt, bei der richtigen Dosierung wird die Atmung des Fisches gelähmt, sodass er während der Betäubung erstickt, ohne zu leiden. Die toten Fische kamen dann in die Tierbeseitigungsanstalt. Der Goldfisch ist ein Süßwasserfisch aus der Familie der Karpfenfische (Cyprinidae) und ein Haustier. Vor etwa eintausend Jahren im östlichen China durch züchterische Selektion entstanden, ist der Goldfisch das älteste bekannte Haustier, das ohne direkten, wirtschaftlichen Nutzen von den Aquarianern gehalten wird.
Der Welzheimer Feuersee ist übrigens ein Wahrzeichen der Stadt Welzheim. Eine gute Trinkwasserversorgung war nicht nur früher sehr wichtig für eine Gemeinde. Ein besonderes Glück ist daher der Besitz einer artesischen Quelle, wie die Quelle, die im Garten von Doktor Bautz in der Bahnhofstraße entspringt. Bei einer artesischen Quelle sprudelt das Wasser ununterbrochen infolge eines Überdrucks aus dem Boden.
„Kindles-Brunnen“ wurde diese Welzheimer Quelle genannt. Noch heute speist sie den Brunnen am Feuersee. Der Kindles- Brunnen lag auf der Markung der Kirche und war offensichtlich der Anlass für den Grundstückstausch zwischen dem Stadtvogt und dem Pfarrer von Welzheim. Das Wasser des Kindles-Brunnens wurde mittels Deicheln zum Viehplatz geleitet und in großen Holztrögen gesammelt. Hier konnten die Bauern damals ihr Vieh mit frischem Wasser tränken. Der Überlauf sammelte sich dann im sogenannten Badersee, der erst viele Jahrzehnte später Feuersee genannt wurde.
Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden. Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen auf dem eigenen Grundstück – nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht begraben werden, auf hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden, an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder über die für die Tierkörperbeseitigung zuständigen Stadt- und Landkreise (zum Beispiel Kleintiersammelstellen) abgegeben werden. Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Weitere Information zu diesem Thema finden Betroffene auf den Internetseiten der Gemeinden, Stadtverwaltungen oder Landratsämter sowie bei Tierschutzvereinen.