Großhöchberger fühlen sich übergangen
Gegen den geplanten Bau eines Funkmasts in unmittelbarer Dorfnähe regt sich Widerstand. Die Großhöchberger Bürgerschaft hat Unterschriften gesammelt und bemängelt, die Verwaltung habe sie vor vollendete Tatsachen stellen wollen.
Von Carmen Warstat
SPIEGELBERG. Einige Spiegelberger Bürgerinnen und Bürger sind aufgebracht. In Großhöchberg soll ein 50 Meter hoher Schleuderbetonmast mit zwei Plattformen sowie Systemschränken gebaut werden. Der Standort sei zu nah am Dorf, finden manche. Und die Verwaltung habe das Vorhaben nicht transparent kommuniziert. Um sich dagegen zu wehren, haben sich Anwohner zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen, welche auch Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt hat.
Am 24. November 2023 hat Bürgermeister Max Schäfer den Bauantrag der Netze BW GmbH für einen Funkmast in nur 550 Metern Entfernung von der Dorfmitte in den Gemeinderat eingebracht. Dort wurde einstimmig „das kommunale Einvernehmen erteilt“. Die Bürgerschaft allerdings erfuhr davon offenbar erst aus der Backnanger Kreiszeitung, denn abgesehen von einer Notiz im Gemeindeblatt eine Woche vor dem Termin gab es für das Vorhaben keinerlei Öffentlichkeit. Vielmehr räumt der Bürgermeister in einer E-Mail an Hans Felger, den Sprecher der neu gegründeten Initiative, ein, dass die Bürgerschaft nicht, wie zuvor behauptet, „schon lange informiert“ gewesen sei. Denn: „Leider fanden die bisherigen Verhandlungen des Gemeinderats nicht öffentlich statt.“
Bürgerschaft empfindet Vorgehen als intransparent
Die E-Mail des Bürgermeisters vom 27. Dezember 2023 listet den zeitlichen Ablauf dieser Verhandlungen auf und nennt die Namen dort anwesender Berater. Demnach gab es im vergangenen Jahr nur einen einzigen Gemeinderatstermin dazu, und zwar eben jenen des diesbezüglichen Beschlusses am 24. November. Auf die inhaltlichen Aspekte der Verhandlungen geht die E-Mail kaum ein: Zum einen wird ausgeführt, dass das sogenannte Suchkreisverfahren längst abgeschlossen sei, zum anderen heißt es, dass es möglicherweise gar nicht erforderlich gewesen sei. Schäfer schreibt aber auch: „Eine detaillierte Auflistung aller geprüften Standorte gibt es nicht.“
Der Unmut der Bürgerschaft richtet sich vor allem gegen dieses als intransparent und undemokratisch wahrgenommene Verfahren. Nicht die Frage danach, ob ein Funkmast gebaut wird, thematisiert die Initiative, sondern die Tatsache, dass die Bürger von der Standortwahl ausgeschlossen wurden und ein Nachweis der unbedingten Notwendigkeit dieses Standorts bisher nicht vorhanden sei. Neben den gesundheitlichen Gefahren durch Strahlenbelastung wird ein enormer Eingriff in die bislang intakte Natur einer fast 1000-jährigen Gemeinde befürchtet, denn der umstrittene Standort befindet sich mitten in einem Wandergebiet im Wald, nahe bei einem Wasserreservoir, dessen Belastung ebenso nicht ausgeschlossen werden könne. Die Initiative möchte der angeblich anders nicht realisierbaren Absicherung der kritischen Infrastruktur keineswegs im Wege stehen, bezweifelt aber zum einen, dass es tatsächlich darum geht, und andererseits auch, dass es keine Standortalternativen gibt.
Bürgerbegehren mit 50 Unterschriften
Mehr als drei Viertel der Großhöchberger teilen diese Bedenken, weshalb dem Bürgermeister am 22. Dezember ein Bürgerbegehren mit 50 Unterschriften überreicht wurde. Inzwischen sind 62 Unterschriften zusammengekommen. (Die Einwohnerzahl beläuft sich auf etwa 80 Erwachsene). Max Schäfer bekundete der Initiative seinen Respekt und sagte, er würde sich freuen, „wenn wir hier zu einer Lösung finden, die dem Willen der Großhöchberger entspricht“. Er sei auf die Reaktionen der Initiative hin in das Gespräch mit Netze BW getreten und warte aktuell auf eine Rückmeldung, ob eine Verlegung Richtung Greutfeld möglich sei. Auf Anfrage unserer Zeitung teilte der Bürgermeister außerdem mit, dass es 2023 tatsächlich nur einen öffentlichen Termin zum Thema gab und dass hier lediglich der Bauantrag beschlossen wurde. Es handele sich „nun um einen gewöhnlichen Bauantrag“. Wenn dieser von der Gemeinde abgelehnt worden wäre, hätte das Baurechtsamt das kommunale Einvernehmen „ersetzt“.
Die Gemeinde habe keine rechtliche Handhabe, „um ein Bauvorhaben, welches sich innerhalb des vom Gesetzgeber gesteckten Rahmens bewegt, zu verhindern“. Man sei hier nur „Bittsteller“.
Der Unmut der Bürgerschaft richtet sich vor allem gegen das als intransparent wahrgenommene Verfahren.