Grünen-Fraktion: Strengere Regeln für Kleinen Waffenschein

dpa/lsw Stuttgart. Angesichts der stark steigenden Zahl Kleiner Waffenscheine im Südwesten fordern die Grünen im Landtag strengere Regeln für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. „Der Trend zur Selbstbewaffnung ist beunruhigend“, sagte der Grünen-Sprecher für Innenpolitik, Oliver Hildenbrand. „Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto gefährlicher wird es für uns alle.“ Das Waffenrecht sei in dem Bereich zu lax.

Oliver Hildenbrand (Die Grünen) spricht. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Oliver Hildenbrand (Die Grünen) spricht. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Künftig soll nach Vorstellung der Grünen nicht nur für das Führen, sondern auch für den Kauf und für den Besitz dieser Waffen eine Erlaubnis erforderlich sein. Außerdem sollte der Kleine Waffenschein nicht mehr unbefristet, sondern nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt werden.“ Zunächst hatten „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ darüber berichtet.

Zum Ende des vergangenen Jahres waren nach Angaben des Innenministeriums 97.826 Kleine Waffenscheine in Baden-Württemberg registriert - das sind so viele wie noch nie und etwa 4500 mehr als 2020 zum Jahresende (93.313). Besitzer des Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich führen. Die Polizei blickt besorgt auf die steigende Zahl Kleiner Waffenscheine im Land.

Zum Besitz eines Kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne Waffenschein bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist bislang ab 18 Jahren ohne waffenrechtliche Erlaubnis gestattet.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-749975/2

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Erstellt:
18. Januar 2022, 08:56 Uhr

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