Gruppenvergewaltigung: Opfer soll nichtöffentlich aussagen

dpa/lsw Freiburg. Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg soll das mutmaßliche Opfer nach dem Willen seiner Anwältin und der Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Die junge Frau leide unter der Tat und müsse in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden, sagte Anwältin Christiane Steiert am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Ihre Aussage solle ohne Publikum und Presse per Video in den Gerichtssaal übertragen werden. So bliebe der jungen Frau ein Aufeinandertreffen mit den elf Angeklagten erspart. Wann und wie sie aussagt, steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest.

Zu Beginn des Prozesses stehen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht seitlich hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/Archiv

Zu Beginn des Prozesses stehen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht seitlich hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/Archiv

Angeklagt sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt zu haben. Der Prozess wird laut Gericht bis mindestens Ende Dezember dauern. (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19)

Zum Artikel

Erstellt:
8. Juli 2019, 13:59 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen