Ab 50-Jährige besonders gefährdet

Gürtelrose: So erkennen Sie die Virus-Erkrankung

Es schmerzt, juckt, brennt: Diese Symptome können Hinweise auf eine Gürtelrose sein. Was dann zu tun ist.

Die Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Nervenerkrankung und wird durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst – dasselbe Virus, das im Kindesalter Windpocken verursacht.

© dpa/Friso Gentsch

Die Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Nervenerkrankung und wird durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst – dasselbe Virus, das im Kindesalter Windpocken verursacht.

Von Markus Brauer/Bettina Lücke (dpa)

Es tut irgendwie weh, man will sich kratzen, und dann ist da noch so ein Abgeschlagenheitsgefühl: Diese Symptome sind erst einmal unspezifisch, können aber auch auf eine Gürtelrose hindeuten. Kerstin Lommel, Chefärztin der Dermatologie und Allergologie im Helios Klinikum Berlin-Buch, erklärt, wie man eine Gürtelrose erkennt und welche Behandlung helfen kann.

Wie entsteht eine Gürtelrose?

Die Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Nervenerkrankung und wird durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst – dasselbe Virus, das im Kindesalter Windpocken verursacht. Nach Abklingen der Windpocken bleibt das Virus „schlafend“ in den Nervenzellen des Körpers zurück und kann Jahre später wieder aktiv werden. „Besonders häufig tritt eine Gürtelrose bei Menschen ab 50 Jahren auf oder in Phasen, in denen das Immunsystem geschwächt ist“, sagt Lommel.

Was sind typische Symptome?

Erste Symptome können Schmerzen in den betroffenen Hautbereichen, Abgeschlagenheit, Berührungsempfindlichkeit und Fieber sein. Eine Gürtelrose tritt in der Regel nur einseitig an Armen, Beinen oder Rumpf auf - oder auch am Kopf, wenn der Trigeminusnerv betroffen ist.

Ein bis zwei Tage nach den ersten Beschwerden komme der charakteristische Ausschlag. „Das eindeutigste Symptom für eine Gürtelrose ist ein Hautausschlag bestehend aus in Gruppen stehenden Bläschen auf geröteter Haut in den betroffenen Arealen“, erläutert die Fachärztin. „Die Bläschen sind mit einer klaren Flüssigkeit gefüllt und verkrusten nach einigen weiteren Tagen.“

Warum ist eine schnelle Behandlung wichtig?

Bereits bei ersten Anzeichen einer Gürtelrose sollten Betroffene kurzfristig eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Um einen möglichst komplikationsfreien Krankheitsverlauf zu erreichen, sollte die Behandlung mit einer antiviralen Medikation möglichst früh beginnen, rät Lommel.

„Im besten Fall in den ersten Stunden nach dem Auftreten des Ausschlags auf der Haut.“ Außerdem können Schmerzmittel eingenommen werden, eine entsprechende Hautpflege den Juckreiz lindern und antiseptische Maßnahmen verhindern, dass auch noch eine bakterielle Infektion hinzukommt.

Bildet sich die Gürtelrose zurück?

Die Gürtelrose bildet sich bei den meisten Menschen nach etwa fünf bis sieben Tagen zurück. Verläuft sie jedoch schwerer, werden Betroffene stationär aufgenommen und medizinisch überwacht.

Wie ansteckend ist die Erkrankung?

Die Flüssigkeit in den Bläschen ist ansteckend und kann durch Schmierinfektionen übertragen werden. Patienten können die Ansteckungsgefahr für ihre Mitmenschen gering halten, indem sie den Ausschlag möglichst gut bedecken. Im Gesichtsbereich ist das aber schwierig. Daher sollte dann vor allem der Kontakt mit Schwangeren, Kindern und Menschen mit Immunschwäche gemieden werden.

Gibt es eine Impfung gegen Gürtelrose?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose „mit einem sogenannten Totimpfstoff für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren, beispielsweise aufgrund eines geschwächten Immunsystems oder eines anderen Grundleidens“.

Um diese Erkrankung möglichst zu verhindern, empfiehlt die Stiko allen ab 60 eine Immunisierung. „Um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen, sind zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten nötig“, betont die Stiko.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für diese Personengruppen die Kosten für die Impfung, die meisten privaten Krankenversicherungen auch. Das gilt nicht „für den ebenfalls erhältlichen Lebendimpfstoff, der aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer von der STIKO nicht als Standardimpfung empfohlen wird“, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

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Erstellt:
23. November 2024, 17:26 Uhr
Aktualisiert:
23. November 2024, 17:38 Uhr

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