14-Jährige in Hessen getötet

Gutachter sieht hohes Rückfallrisiko bei Ayleens Mörder

Manipulation, Drohung Einschüchterung - immer wieder soll Ayleens Mörder so Kontakt zu Mädchen und Frauen aufgebaut haben. Ein Gutachter hält die Gefahr für groß, dass er weitere Sexualdelikte begeht.

Der 32-Jährige ist in dem neuen Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt.

© dpa/Christian Lademann

Der 32-Jährige ist in dem neuen Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt.

Von red/dpa

In den rund zweieinhalb Jahren seit dem Mord an der 14-jährigen Ayleen hat sich der Täter nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters „nicht annähernd“ mit dieser und anderen früheren Straftaten auseinandergesetzt. Es bestehe ein „ausgesprochen ungünstiges Rückfallrisiko für das Begehen künftiger Sexualstraftaten“, sagte der Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Hartmut Pleines, vor dem Landgericht Gießen. Auch eine Distanzierung des Angeklagtem von Kriminalität sieht Pleines nicht, der schon im ersten Prozess gegen den Mann um den Mordfall Ayleen als psychiatrischer Gutachter fungiert hatte.

Der 32-Jährige ist in dem neuen Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt. Er soll während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert haben - ein Vorwurf, der bereits im ersten Prozess gegen ihn zur Sprache kam, damals aber nicht angeklagt war. 

Frage der Sicherungsverwahrung im Fokus

In dem aktuellen Prozess geht es vor allem um die Frage der Sicherungsverwahrung für den bereits rechtskräftig wegen Mordes an Ayleen verurteilten Mann. Nachdem er Revision gegen das Ende September 2023 verkündete Urteil eingelegt hatte, muss das Landgericht über diesen Punkt neu entscheiden. 

Der Deutsche hatte Ayleen über sexualisierte Chats in sozialen Netzwerken kennengelernt, sie massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er die Jugendliche im Juli 2022 in Gottenheim nahe Freiburg ab, brachte sie in ein Waldstück nahe Langgöns in Mittelhessen und tötete sie. Die Leiche wurde einige Tage später in einen See im Wetteraukreis gefunden.

Erneut ging der Gutachter auf die Lebensgeschichte des Mannes ein, der bereits frühzeitig eine „hochgradig auffällige Entwicklung“ gezeigt, gegen Autoritäten aufbegehrt habe und „völlig resistent“ gegen negative Rückmeldungen gewesen sei. Wegen eines anderen Sexualdelikts hatte der Mann in jungen Jahren bereits zehn Jahre im Maßregelvollzug verbracht - auch dort soll er weder Schuldgefühle noch Reue oder Erschrecken über die eigene Tat gezeigt haben, wie der Gutachter beschrieb. „Es mangelt ihm an Resonanzboden für fremdes Leid“, sagte der Experte, der den Angeklagten zugleich als voll schuldfähig einstufte. 

Dem Angeklagten fehle ein Gerüst an inneren Normen, Werten und Gewissensbezügen. Ähnliche Einschätzungen hatte der Experte bereits im ersten Prozess gegen den Mann abgegeben. Der Prozess soll am Mittwoch kommender Woche (25. Februar) mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt werden.

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Erstellt:
17. Februar 2025, 14:28 Uhr

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