Heizung einschalten im September

Haben Mieter eine Heizpflicht?

Nach dem Temperatursturz der vergangenen Tage, fragen sich Mieterinnen und Mieter, ob sie die Heizung einschalten oder den Start der Heizsaison doch noch etwas hinauszögern sollen. Gibt es eine Pflicht, die vorschreibt, ab wann in einer Mietwohnung geheizt werden muss?

Mieterinnen und Mieter müssen darauf achten, durch ihr Heizverhalten Wohnung oder Haus  nicht zu beschädigen. (Symbolbild)

© imago/Wolfgang Maria Weber

Mieterinnen und Mieter müssen darauf achten, durch ihr Heizverhalten Wohnung oder Haus nicht zu beschädigen. (Symbolbild)

Von Sandra Belschner

Der Herbst zeigt sich derzeit von seiner kalten Seite: Seit mehren Tagen kratzen die Temperaturen an der 10-Grad-Marke. Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich deswegen: Heizung an oder doch noch ein bisschen sparen und dafür warm anziehen? Doch liegt die Entscheidung darüber wirklich bei den Mieterinnen und Mietern oder gibt es eine Pflicht, die das Heizen ab einer bestimmten Außentemperatur vorschreibt?

Heizpflicht für Mieter?

Da der Vermieter die Heizkosten zumindest zum großen Teil verbrauchsabhängig abrechnet, werden sich viele Mieterinnen und Mieter derzeit sicherlich mit geringeren Temperaturen zufriedengeben. Tatsächlich gibt es für Menschen, die zur Miete wohnen, keine Pflicht, die vorschreibt ab welcher Temperatur die Heizung aufgedreht werden muss – sie können selbst entscheiden, wie warm es bei ihnen sein soll.

Dennoch gibt es ein paar Punkte, die auch beachtet werden müssen, wenn zur Miete gewohnt wird. Mieterinnen und Mieter müssen darauf achten, durch ihr Heizverhalten Wohnung oder Haus nicht zu beschädigen. Denn wenn über eine längere Zeit nicht oder zu wenig geheizt wird, besteht die Gefahr der Schimmelbildung und Mieterinnen und Mieter riskieren Schadensersatzforderungen durch die Vermieterinnen oder Vermieter. Außerdem muss so geheizt werden, dass die Leitungen nicht einfrieren.

Muss ein Mieter heizen?

In der Regel dauert die Heizsaison vom 1. Oktober bis zum 30. April. Doch dieser Zeitraum ist eher für Vermieterinnen und Vermieter relevant. Denn sie müssen in dieser Zeit dafür sorgen, dass die Heizung eingeschaltet werden kann – unabhängig davon, ob die Mieterinnen und Mieter heizen wollen oder nicht und wie hoch die Außentemperaturen sind. Laut verschiedenen Mietvereinen sind Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet, die Heizung einzuschalten, wenn die Außentemperatur mehr als drei Tage am Stück unter 12 Grad Celsius liegt.

Ab wann muss ich heizen?

Bei der Frage ab wann die Heizung aufgedreht werden sollte, sollte man sich laut Experten, an dem Baujahr und dem Dämmungszustand des Gebäudes orientieren:

  • Unsanierte Altbauten: 15 bis 17 Grad Celsius
  • Gebäude, deren Baujahr vor 1977 liegt: 15 bis 17 Grad Celsius
  • Gebäude, deren Baujahr zwischen 1977 und 1995 liegt: 14 bis 16 Grad Celsius
  • Gebäude, deren Baujahr 1995 und später ist: 12 bis 15 Grad Celsius
  • Niedrigenergiehäuser: 11 bis 14 Grad Celsius
  • Passivhäuser: unter 11 Grad Celsius

Diese Angaben sind lediglich ungefähre Anhaltspunkte. 

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Erstellt:
13. September 2024, 18:02 Uhr

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