Härtere Strafen für Motorradraser gefordert

Die Bürgermeister von Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg glauben nicht, dass freundliche Appelle weiterhelfen.

Das Landratsamt setzt auf Einsicht. Das funktioniert nicht immer. Archivfoto: Benjamin Beytekin

© Benjamin Beytekin

Das Landratsamt setzt auf Einsicht. Das funktioniert nicht immer. Archivfoto: Benjamin Beytekin

Rems-Murr. Mit den Temperaturen steigt auch wieder die Zahl der Motorradfahrer und damit der Lärm entlang der beliebten Bikerstrecken im Landkreis. Die Bürgermeister der besonders stark betroffenen Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg melden sich deshalb in einer gemeinsamen Pressemitteilung zu Wort. Neben der Lärmbelästigung der Anwohner weisen sie auch auf die Unfallgefahr durch rücksichtslose Motorradraser hin. Viele Bewohner würden die sogenannten Hotspotstrecken, insbesondere den Streckenabschnitt der B14 zwischen Sulzbach an der Murr und Großerlach, inzwischen regelrecht fürchten und so weit wie möglich – zumindest an Sonnentagen – meiden.

Alle drei Gemeinden sind darum nicht nur kurz nach deren Gründung der Initiative gegen Motorradlärm (siehe Infotext) beigetreten. Sie haben sich auch bei der Ausarbeitung eines Forderungskatalogs eingebracht. So verlangen sie zum Beispiel eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, damit diese unnötiges Hin- und Herfahren nicht nur innerorts untersagt. Dieses Verbot und die sich daraus ergebende Ahndungsmöglichkeit mit einem erhöhten Bußgeld müsse künftig auch auf Außerortsstrecken gelten, so die Forderung an den Gesetzgeber.

Viel Geduld und Hartnäckigkeit erforderten aber auch die Forderungen der Anliegergemeinden vor Ort. In den Anfangsjahren fanden sie mit ihrem Anliegen kaum Gehör. So dauerte es beispielsweise trotz der Unterstützung durch die Verkehrspolizei ganze 14 Jahre, bis die wiederholt von der Gemeinde Großerlach vorgetragene Forderung, auf der B14 ab dem Abzweig Grab bis zum Ortseingang Großerlach die zulässige Geschwindigkeit auf 70 Kilometer pro Stunde zu beschränken, umgesetzt wurde. Erst anlässlich eines gemeinsamen Ortstermins der Bürgermeister Christoph Jäger (Großerlach) und Dieter Zahn (Sulzbach an der Murr) mit Landrat Richard Sigel und dem damaligen Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer im Juli 2021 wurde nicht nur diese langjährige Forderung endlich erfüllt, sondern kurz darauf auch zusätzlich auf Sulzbacher Gemarkung ab der Fischbachkurve die Geschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde beschränkt. Und auch Spiegelbergs Bürgermeister Uwe Bossert musste genauso viel Geduld und Überzeugungskraft aufbringen, um ein vergleichbares Ergebnis für die beliebte Bikerstrecke nach Vorderbüchelberg zu erzielen.

Sensibilisierung führt laut der Bürgermeister nicht zum Erfolg

Deshalb begrüßen es die Bürgermeister, dass der Landkreis sich inzwischen ebenfalls mit zunehmender Intensität dieses Themas angenommen hat. Dass hierbei vor allem auf Sensibilisierung gesetzt wird, führt nach Ansicht der drei Bürgermeister aber nicht zum gewünschten Erfolg. Mit Rüttelstreifen, Appellschildern oder Geschwindigkeitsanzeigen erreiche man zwar einsichtige Berufspendler und Ausflügler auf zwei Rädern, aber nicht die Problemgruppe der Raser, welche ohne Rücksicht auf Verluste öffentliche Straßen als Rennstrecken missbrauche.

„Ein Personenkreis, der sich rigoros über jegliche Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie über die Tatsache, dass das Fahren von illegalen Rennen nicht nur lebensgefährlich, sondern auch strafbar ist, hinwegsetzt, ist über Appelle nicht zu erreichen“, heißt es in der Pressemitteilung. Stattdessen fordern Jäger, Bossert und Zahn „empfindliche Geldstrafen sowie die Beschlagnahme von Maschinen und den einen oder andere Führerscheinentzug“. Dies würde aber voraussetzen, dass den Polizeieinsatzkräften die Erstattung von Anzeigen zur Einleitung von Strafverfahren inklusive der Sicherstellung von Maschinen und anderen Beweismitteln nicht durch einen kaum zu erfüllenden Kriterienkatalog zu schwer oder gar unmöglich gemacht wird. Ein entsprechendes Gesuch wurde an das Innen- und Justizministerium gestellt.

Bei einer Besprechung der Bürgermeister mit Vertretern der Verkehrspolizei wurde deutlich, dass auch Hinweise aus der Bevölkerung hilfreich sein können. Die Angabe eines Kennzeichens reiche dabei jedoch nicht aus, es müssten auch Datum und Uhrzeit sowie ein konkretes verkehrswidriges oder auffälliges Verhalten angegeben und geschildert werden. Geschieht dies in Form einer Anzeige, müsse der Anzeigende damit rechnen, in einem möglichen Verfahren auch als Zeuge benannt zu werden. pm/kf

Initiative Motorradlärm Im Juli 2019 wurde die Arbeitsgemeinschaft auf Initiative des Landes gegründet. Ihr gehören mittlerweile mehr als 170 Städte, Gemeinden und Landkreise aus ganz Baden-Württemberg an. Weitere Informationen zur Initiative und ihren Forderungen findet man unter https://t1p.de/a1hv9.

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Erstellt:
6. Juni 2023, 06:00 Uhr

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