Fall Asperg
Urteil für tödliche Schüsse auf 18-jährigen Lukas bestätigt
20 Monate nach tödlichen Schüssen auf einen 18-Jährigen in Asperg (Kreis Ludwigsburg) ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Straßmaß des Stuttgarter Landgerichts.
Von red/AFP
20 Monate nach tödlichen Schüssen auf einen 18-Jährigen im baden-württembergischen Asperg ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Verurteilung eines jungen Manns zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Ein zweiter Angeklagter - und gleichzeitig Cousin des Schützen - war von einer Jugendstrafkammer bereits rechtskräftig zu fünfeinhal Jahren Haft verurteilt worden. (Az. 1 StR 403/24)
Das Stuttgarter Landgericht hatte die beiden Angeklagten im April 2024 des Totschlags, des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und Jugendstrafen verhängt.
Streit und Schüsse in Asperg
Dem Urteil zufolge hatten sich die beiden damals 21-Jährigen im April 2023 nach einem Streit mit zwei 18-Jährigen auf einem Schotterplatz in Asperg im Kreis Ludwigsburg getroffen. Sie hatten eine geladene vollautomatische Schusswaffe bei sich, um Stärke und Dominanz zu demonstrieren und die Waffe möglicherweise auch einzusetzen.
Nach einem weiteren Streit gab einer der Angeklagten dann insgesamt 21 Schüsse auf die beiden 18-Jährigen ab. Ein 18-Jähriger wurde durch zwei Kugeln getroffen und starb. Der andere wurde durch zehn Schüsse in Oberkörper und Beine lebensgefährlich verletzt. Einsatzkräfte fanden den Toten und den Schwerverletzten wenig später auf dem Parkplatz. Der Verletzte konnte durch das schnelle Handeln der Ersthelfer und eine Notoperation gerettet werden.
Schüsse von Asperg korrekt abgeurteilt
Zunächst wurden insgesamt fünf Verdächtige festgenommen. Anfang Mai vergangenen Jahres wurden zwei von ihnen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, die Ermittlungen gegen sie wurden später eingestellt. Der Prozess gegen zunächst drei Angeklagte begann im Januar, einen von ihnen sprach das Landgericht frei.
Die beiden anderen wandten sich gegen das Urteil an den BGH, einer von ihnen - der Schütze - nahm seine Revision wieder zurück. Der BGH prüfte das Urteil, fand aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des verbliebenen Angeklagten. Seine Revision wurde verworfen. Das Stuttgarter Urteil ist damit insgesamt rechtskräftig.