Hammerangriff auf vermuteten Rivalen vor Gericht

dpa/lsw Offenburg. Wegen einer Attacke mit einem Gummihammer auf einen vermeintlichen Nebenbuhler muss sich ein 63-Jähriger vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Nach Angaben des Gerichts vom Dienstag beginnt der Prozess am 19. Januar. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen versuchten Mordes angeklagt. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin töten wollte (Aktenzeichen: 1 Ks 619 Js 12416/21).

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Er soll deshalb am 24. Juli vergangenen Jahres nachts in eine Wohnung in Neuried (Ortenaukreis) eingedrungen sein. Der Angeklagte habe mehrmals mit dem Hammer auf das im Bett liegende schlafende Opfer eingeschlagen. Erst als bemerkt habe, dass er in der falschen Wohnung war und es sich nicht um den Rivalen handelte, habe er den Angriff gestoppt.

Der attackierte Mann erlitt durch die Schläge unter anderem eine Schädelprellung sowie eine Gehirnerschütterung. Er kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Der Täter flüchtete, wurde von der Polizei aber am Morgen nach der Tat in seiner Heidelberger Wohnung festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

© dpa-infocom, dpa:220104-99-588813/2

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Erstellt:
4. Januar 2022, 16:53 Uhr

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