Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
dpa Karlsruhe.

Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet.