Heckenschnitt nur bis Ende Februar

München /STN - Hecken sind vor allem als Sichtschutz und Grundstücksabgrenzung beliebt. Und wer denkt schon im Winter an ihre Pflege? Doch gerade beim Zurückschneiden gilt es einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Wer das Zurückschneiden im Herbst vergessen hat, sollte dies in den kommenden Wochen nachholen. Nur zwischen Oktober und Ende Februar ist ein deutlicher Rückschnitt von Hecken laut Bundesnaturschutzgesetz erlaubt. In den übrigen Monaten nutzen Vögel die Hecken zum Brüten. Dann ist nur noch ein schonender Form- und Pflegeschnitt zulässig. Und auch das geht demnach nur nach einer Kontrolle, ob sich auch wirklich kein bewohntes Vogelnest in der Hecke befindet.

Ein solcher Pflegeschnitt darf allenfalls den Zuwachs entfernen, der seit dem letzten größeren Schnitt entstanden ist. Ein größerer Heckenschnitt außerhalb der erlaubten Zeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen dagegen droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro, sagt Michaela Rassat, Juristin bei der Ergo Group. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer zu kennen – denn dort gibt es mitunter genaue Vorschriften zu den Abständen von Pflanzen zum Nachbargrundstück. Städte und Gemeinden können auch anordnen, Hecken zurückzuschneiden – etwa wenn sie den Straßenverkehr beeinträchtigen oder Gehwege blockieren.

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Erstellt:
21. Januar 2019, 16:11 Uhr

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