Heute geht esum die Wurst

Haben Millionen Deutsche über Jahre hinweg illegale Sonntagsbrötchen gegessen? Alle schauen diesen Donnerstag gespannt nach München: Das Oberlandesgericht gibt am Vormittag das Urteil im sogenannten Semmel-Streit bäckannt. Dabei geht es um die Frage, ob eine einfache Semmel bereits eine „zubereitete Speise“ im Sinne des Gesetzes ist oder ob da mindestens eine Wurstscheibe drauf muss. Denn nur wenn ein Bäcker zubereitete Speisen verkauft, darf er in Bayern (und auch in Baden-Württemberg) sonntags länger als drei Stunden öffnen. Wie auch immer der Rechtsstreit enden wird – bereits verzehrte Brötchen werden in keinem Fall zurückgefordert. Für das Gericht ist die Sache diesbezüglich gegessen, das Urteil gilt also nicht rückwürgend./RAI -