Sondervermögen
Historisches Finanzpaket im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat heute über eine Grundgesetzänderung abgestimmt - mit klarem Ergebnis.

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Um 10 Uhr ging es heute los.
Von Lukas Böhl, Michael Maier
Historische Entscheidung im Deutschen Bundestag: die Abstimmung über die geplante Reform der Schuldenbremse und die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro. Der Bundestag hat dem hunderte Milliarden Euro schweren Schuldenpaket für Verteidigung und Infrastruktur zugestimmt. Bei der Abstimmung am Dienstag erreichten die von Union, SPD und Grünen vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Die namentliche Schlussabstimmung über die Grundgesetz-Änderung hatte um 15.30 Uhr begonnen - Schließung der Urnen um 15.50 Uhr. Um 16.04 Uhr wurde die Sitzung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas geschlossen. Debatte, Abstimmung und Ergebnisbekanntgabe im Bundestag wurden live übertragen.
Für das Votum war der Bundestag nochmals in seiner alten Zusammensetzung zusammengekommen. Für die Vorlage stimmten 513 Abgeordnete, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mitteilte. 207 stimmten mit Nein, Enthaltungen gab es keine.Die Grundgesetzänderungen können in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmt. Die Abstimmung in der Länderkammer ist für diesen Freitag geplant.
Bundestag hat Schuldenbremse reformiert
Das vom Bundestag gebilligte Finanzpaket sieht vor, die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben zu lockern. Sie sollen oberhalb von einem Prozent der Wirtschaftsleistung von den Schuldenregeln ausgenommen werden. Zudem sollen die Länder wie der Bund die Möglichkeit bekommen, pro Jahr Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufzunehmen. Und schließlich soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz eingerichtet werden.
In schwierigen Verhandlungen und nach einer Reihe von Zugeständnissen haben Union und SPD sich in der vergangenen Woche die Zustimmung der Grünen für das Vorhaben gesichert. Im alten Bundestag verfügen sie gemeinsam noch über die für Grundgesetzänderungen nötige Zweidrittelmehrheit. Im neu gewählten Bundestag, der sich am kommenden Dienstag konstituiert, erreichen die drei Fraktionen diese Mehrheit nicht mehr.
Ergebnis der Abstimmung zur Grundgesetz-Änderung im Bundestag
- Ja-Stimmen: 513
- Nein-Stimmen: 207
- Enthaltungen: 0
- Zweidrittelmehrheit: 489 Stimmen
Die notwendige Zweidrittelmehrheit für das Finanzpaket von CDU/CSU und SPD ist damit erreicht, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die 214. Sitzung des Deutschen Bundestages hatte um 10:00 Uhr begonnen. Die ersten Abstimmungen über Anträge von FDP und BSW liefen erst weit nach der Mittagszeit an.
Das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung lag bereits gegen 15 Uhr vor. Es ging um den Plan der FDP, einen 200 Milliarden Euro schweren Verteidigungsfonds auf Basis des Sondervermögens für die Bundeswehr zu errichten. Der Antrag wurde abgelehnt:
- 87 Ja-Stimmen
- 627 Nein-Stimmen
- 3 Enthaltungen
Anschließend folgte eine namentliche Abstimmung um den Änderungsantrag der FDP zum Finanzpaket von Union und SPD, der ebenfalls abgelehnt wurde. Nach der Abstimmung zur Grundgesetz-Änderung und der Ergebnisbekanntgabe standen noch weitere Entschließungsanträge auf der Tagesordnung.
Worum ging es im Bundestag?
Die Bundestagsabgeordneten haben über eine Änderung der Schuldenbremse und die Einrichtung eines 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten und Klimaschutzmaßnahmen entschieden. Darüber hinaus wurde über einen Erweiterungsvorschlag der FDP zur Erhöhung des Verteidigungsfonds um 200 Milliarden Euro sowie einen Gegenantrag der Gruppe BSW zur Begrenzung der Rüstungsausgaben abgestimmt.
Welche Mehrheiten im Bundestag?
Da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt, war eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erforderlich. Dies bedeutet, dass sowohl die Regierungskoalition als auch Teile der Opposition für den Entwurf stimmen mussten.