Hoffnung für den Cannstatter Wasen? Stadt bleibt bei Absage

dpa/lsw Stuttgart. Trotz der Abkehr Baden-Württembergs von den starren Inzidenzregeln bleibt es bei der Absage des Cannstatter Volksfests in Stuttgart. Auch ein kleineres „Herbstfest“ als Alternative sei nicht möglich, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Das habe die Rathausspitze nach Gesprächen mit Schaustellern und Marktkaufleuten entschieden. Eine kurzfristige Umsetzung in angemessener Qualität sei auch dann nicht mehr gewährleistet, wenn die neue Corona-Verordnung ein solches Herbstfest ermöglichen sollte, hieß es.

Ein Bauteil mit der Aufschrift „Herzlich Willkommen Cannstatter Wasen“. Foto: Marijan Murat/dpa

Ein Bauteil mit der Aufschrift „Herzlich Willkommen Cannstatter Wasen“. Foto: Marijan Murat/dpa

Es werde eine Vorlaufzeit von mindestens sechs bis acht Wochen benötigt, teilte die Stadt mit. Außerdem müsse der Wasen als Veranstaltungsgelände umzäunt, kontrolliert und überwacht werden, da nur Geimpfte, Genesene oder Getestete eingelassen werden dürften. Dadurch würden die Kosten steigen. Unklar sei auch noch, ob Festzelte aufgestellt werden könnten.

Die Stadt Stuttgart hatte bereits Mitte Juni entschieden, das zweitgrößte Volksfest in Deutschland erneut abzusagen. Es hätte vom 24. September bis zum 10. Oktober 2021 stattfinden sollen. Vor Corona hatten jedes Jahr rund 3,5 bis 4 Millionen Menschen das Volksfest besucht.

Mehrere Schausteller und Marktkaufleute können sich nun stattdessen mit Ständen und Fahrgeschäften in der City präsentieren. Außerdem kann laut Stadt ab Anfang Oktober und bis zum Jahresende ein Riesenrad vor dem Neuen Schloss aufgestellt werden - „zur Stärkung der bereits bestehenden Stände und Fahrgeschäfte und vor allem auch als Zeichen des Aufbruchs und des Optimismus“, wie es hieß. Der Stuttgarter Weihnachtsmarkt wird zudem um eine Woche bis zum 30. Dezember verlängert.

Baden-Württemberg hatte am Mittwoch den Abschied von den starren Inzidenzregeln angekündigt. Ab kommenden Montag dürfen alle Menschen im Südwesten unabhängig von der Zahl der Neuinfektionen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet.

© dpa-infocom, dpa:210812-99-811764/3

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Erstellt:
12. August 2021, 05:39 Uhr

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