Europawahl 2024

In welchem Wahllokal darf ich wählen?

Muss man in dem Wahllokal wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung steht oder kann man auch in ein anderes gehen? Wir klären auf.

Kann man auch in ein anderes Wahllokal?

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Kann man auch in ein anderes Wahllokal?

Von Lukas Böhl

Normalerweise wird jedem Wähler ein Wahllokal in der offiziellen Wahlbenachrichtigung zugeteilt, in dem er für die Abstimmung erscheinen soll. Möglicherweise ist es aus praktischen Gründen aber nicht möglich, genau dieses Wahllokal aufzusuchen. Kann man also einfach woanders wählen?

Kann man in ein anderes Wahllokal?

Mit der Wahlbenachrichtigung dürfen Sie lediglich in dem Wahllokal abstimmen, das dort genannt ist. Wollen Sie in einem anderen Wahllokal wählen gehen, brauchen Sie einen Wahlschein. Dieser wird von der Gemeindebehörde ausgestellt und berechtigt dazu, in einem beliebigen Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises abzustimmen.

Außerhalb Ihres Wahlkreises können Sie jedoch nicht wählen gehen, egal ob Sie einen Wahlschein haben oder nicht. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eines Wahlkreises steht, kann dort auch abstimmen. Sollten Sie nicht persönlich zu einem Wahllokal erscheinen können, gibt es eine Alternative.

Lesetipp: Was passiert, wenn man nicht wählen geht?

Briefwahl beantragen

Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht persönlich wählen gehen können, besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl abzustimmen. Die Briefwahl können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen. Bitte beachten Sie dazu jedoch die individuellen Fristen Ihrer Gemeindeverwaltung. Wichtig ist auch, dass der Wahlbrief bis um 18:00 Uhr am Wahltag beim örtlichen Wahlamt eingeht. Dazu sollte der Brief spätestens drei Werktage vorher mit der Post verschickt werden. Lässt sich diese Frist nicht mehr einhalten, sollten Sie den Umschlag persönlich zum Wahlamt bringen und dort abgeben oder einwerfen.

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Erstellt:
4. Juni 2024, 14:04 Uhr

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