Innenminister: Maßnahmen zum Schutz von Journalisten prüfen
dpa Rust/Erfurt. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich angesichts zunehmender Angriffe auf Journalisten besorgt gezeigt und wollen weitere Schutzmaßnahmen prüfen. „Die Innenministerin, die Innenminister und -senatoren sind sich einig, dass Gewalt und Einschüchterungsversuche gegen Journalistinnen und Journalisten in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung keinen Platz haben“, heißt es in einem Beschluss, den die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrskonferenz am Freitag in Rust gefasst haben.
Zur Wahrung der Pressefreiheit in Deutschland sei es wichtig, dass Medienvertreter ihre Arbeit frei von Einschüchterungsversuchen ausüben könnten. Ein Arbeitskreis soll bis zur nächsten Innenministerkonferenz im Herbst klären, ob dafür weitere Maßnahmen nötig sind. Der Beschluss geht auf eine Initiative Thüringens zurück.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) wies darauf hin, dass nach „fast jeder größeren „Querdenken“-Demonstration“ im vergangenen Jahr von Übergriffen auf Journalisten berichtet wurde. „Wir müssen attestieren, dass sich die Zahl der Straftaten gegen Journalistinnen und Journalisten in 2020 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt hat“, erklärte Maier.
Die Überarbeitung der Verhaltensgrundsätze zwischen Polizei und Presse wurde noch nicht abgeschlossen. Maier sagte, der Verhaltenskodex müsse auf neuere Entwicklungen angepasst werden. Im Auftrag der Innenministerkonferenz soll ein Arbeitskreis bis Herbst die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neufassung der „Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk und Polizei“ vorlegen.
Die Überarbeitung der 1993 verfassten Verhaltensgrundsätze ist schon länger ein Thema. Unter dem Eindruck wiederkehrender Angriffe auf Journalisten bei Demos hatte der Presserat als freiwillige Selbstkontrolle der Presse bereits im Dezember einen eigenen Vorschlag für eine Novelle vorgelegt. Das Gremium fordert von der Polizei mehr Schutz für Berichterstatter auf Demonstrationen. Im April wurde dann bekannt, dass auch eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz für eine Überarbeitung beauftragt wurde. Die bestehenden Grundsätze regeln Rechte und Pflichten beider Seiten, um ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen.
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