Brückentag am Freitag

Ist am 2. Mai schulfrei?

Am 1. Mai ist Tag der Arbeit, ein gesetzlicher Feiertag. Ist auch am 2. Mai schulfrei? Wir klären auf.

Der 2. Mai ist kein gesetzlicher Feiertag.

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Der 2. Mai ist kein gesetzlicher Feiertag.

Von Lukas Böhl

Der 1. Mai ist in Deutschland als "Tag der Arbeit" ein gesetzlicher Feiertag – und damit traditionell ein schulfreier Tag. Doch was ist mit dem 2. Mai? Viele Schüler sowie Eltern stellen sich jedes Jahr die Frage, ob auch der Tag nach dem Feiertag schulfrei ist. Eine klare, pauschale Antwort darauf gibt es allerdings nicht, denn der 2. Mai ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Ob an diesem Tag dennoch unterrichtsfrei ist, hängt maßgeblich von den sogenannten beweglichen Ferientagen ab.

Was sind bewegliche Ferientage?

Bewegliche Ferientage sind zusätzliche unterrichtsfreie Tage, die den Schulen oder Schulträgern – je nach Bundesland – zur freien Verfügung gestellt werden. In Baden-Württemberg sind es zum Beispiel fünf pro Schuljahr. Sie dienen dazu, das Schuljahr besser zu strukturieren oder Brückentage sinnvoll zu nutzen. In manchen Regionen wird auch der 2. Mai beweglicher Ferientag genutzt. Die Schule dürfen selbst darüber entscheiden, ob am 2. Mai der Unterricht entfällt oder nicht. Im Zweifelsfall sollte man also direkt bei der Schulverwaltung nachfragen.

Fazit

Der 2. Mai ist grundsätzlich ein normaler Schultag. Ob an diesem Tag tatsächlich unterrichtsfrei ist, hängt davon ab, ob die Schule einen beweglichen Ferientag angesetzt hat. Eine generelle Regelung für ganz Deutschland gibt es nicht – deshalb lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Schulkalender.

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Erstellt:
28. April 2025, 07:56 Uhr

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