Dubai-Schokolade
Ist Dubai drin, wo Dubai drauf steht?
Der Streit um die Dubai-Schokolade erreicht eine neue Dimension. Ein Importeur fordert von Konkurrenten die sofortige Einstellung des Verkaufs. Jetzt hagelt es Abmahnungen – steht die günstige Dubai-Schokolade von Lidl, Aldi & Co. vor dem Aus?
Von Michael Maier
Die Dubai-Schokolade sorgt derzeit für heftige Diskussionen im deutschen Einzelhandel. Was als viraler TikTok-Trend begann, hat sich zu einem rechtlichen Streit zwischen Händlern und Importeuren entwickelt. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob der Begriff „Dubai-Schokolade“ geschützt ist oder als allgemeine Bezeichnung für Schokolade mit Pistazienfüllung verwendet werden darf.
Der Süßwarenvertrieb Wilmers aus Brandenburg, der die exklusiven Vertriebsrechte für die „FEX Dubai Schokolade“ in Europa besitzt, hat nun rechtliche Schritte gegen die Discounter Aldi und Lidl sowie den Schokoladenhersteller Lindt eingeleitet. Der Vorwurf: Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ sei irreführend, da die von den Händlern angebotenen Produkte nicht in Dubai hergestellt werden.
Dubai-Schokolade nur aus Dubai?
Die beliebte Süßigkeit, deren Originalversion traditionell in Dubai produziert wird, hat in den vergangenen Monaten einen regelrechten Boom erlebt. Die Nachfrage ist so groß, dass die Discounter kaum mit der Produktion nachkommen. Besonders die günstigeren Varianten von Aldi und Lidl erfreuen sich großer Beliebtheit.
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) vertritt hingegen die Position, dass „Dubai-Schokolade“ als Gattungsbezeichnung zu verstehen sei – ähnlich wie „Wiener Würstchen“ oder „Pils“. Nach Ansicht des Verbandes verbinden Verbraucher mit dem Namen lediglich Informationen zur Beschaffenheit und Zusammensetzung des Produkts, nicht aber zwingend den Herstellungsort in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).
Markenanmeldungen für „Dubai-Schokolade“
Unterdessen gibt es verschiedene konkurrierende Markenanmeldungen, die den Namen „Dubai-Schokolade“ allein für sich reklamieren wollen. Eine Entscheidung beim Marken- und Patentamt kann noch einige Zeit dauern und kann anschließend vor Gericht angefochten werden. Bis dahin ist der große Hype um die Dubai-Schokolade womöglich schon wieder vorbei.
Marken wie „Dubai“ und „Ballermann“
Dennoch müssen sich auch Weihnachtsmarkt-Händler und andere Kleingewerbler nun Gedanken machen, ob sie unter Umständen nachträglich für den Namen „Dubai-Schokolade“ belangt werden können. So geschieht es zum Beispiel bei der unverfänglich erscheinenden Marke „Ballermann“, die ein findiger Geschäftsmann vor Jahrzehnten für sich eintragen lassen hat und seitdem europaweit Lizenzgebühren verlangen kann – auch für kleinere „Mallorca-Partys“, die entsprechend betitelt sind.
Geografische Bezeichnungen an sich – wie etwa Mallorca oder Baden-Württemberg – sind dagegen als Marke nicht ohne Weiteres eintragungsfähig. Sie können allenfalls in gewissen Grenzen von Gebietskörperschaften reklamiert werden und gehören ansonsten der Allgemeinheit. Besonderheiten können wiederum bei Lebensmitteln wie Wein oder Schokolade gelten. Zumindest dann, wenn es eine geschützte Herkunftsbezeichnung gibt.
Zutaten für selbst gemachte Dubai-Schokolade
- 150 bis 250 Gramm Vollmilch- oder Zartbitterschokolade
- 130 Gramm Pistaziencreme (am besten in türkischen Supermärkten erhältlich)
- 100 Gramm Kadayif (Engelshaar)
- 1 Esslöffel Butter
- Schokoladenform aus Silikon
„Dubai-Style“ statt „Dubai-Schokolade“
Erste Reaktionen auf die rechtlichen Schritte sind bereits zu beobachten: Lindt hat seine „Lindt Dubai Chocolade“ in „Dubai Style Chocolade“ umbenannt. Auch Lidl hat reagiert und verkauft seine Version nun als limitierte Edition unter dem Namen „Deluxe Dubai Schokolade“. Die Reaktion von Aldi steht noch aus - der Discounter hat noch bis zum 17. Dezember 2024 Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren.
Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, dürfte der Fall vor Gericht landen. Das könnte weitreichende Folgen haben und möglicherweise das Ende der günstigen Dubai-Schokolade-Varianten bedeuten.