Frist für Briefwahl

Ist es jetzt zu spät für den Postversand?

Hier erfahren Sie, ob es bereits zu spät ist, den Wahlbrief mit der Post zu verschicken, und welche Alternative es gibt.

Wahlbriefe sollten bis zum 20. Februar bei der Post abgegeben werden. (Archivbild)

© Oliver Berg/dpa

Wahlbriefe sollten bis zum 20. Februar bei der Post abgegeben werden. (Archivbild)

Von Lukas Böhl

Die Deutsche Post empfiehlt auf ihrer Webseite, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Bundestagswahl abzuschicken. Diese Frist endete am gestrigen Donnerstag, dem 20. Februar. Bei einer späteren Abgabe kann laut dem Staatsministerium von Baden-Württemberg nicht mit einer rechtzeitigen Zustellung gerechnet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Wahlbriefunterlagen noch vor dem Fristende am Sonntag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen, sollte den Brief daher persönlich einwerfen.

Den Wahlbrief persönlich abgeben

Auf dem roten Umschlag steht die Adresse des zuständigen Wahlamts, an das der Brief zugestellt werden muss. Sie können dort einfach persönlich vorbeigehen und die Wahlbriefunterlagen einwerfen. Für diesen Zweck steht in der Regel ein extra gekennzeichneter Briefkasten zur Verfügung. Sie können den Wahlbrief noch bis zum Sonntag, dem 23. Februar, um 18:00 Uhr beim Wahlamt einwerfen. Alle später eingehenden Unterlagen können bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Passend dazu: Kann man den Wahlbrief im Wahllokal abgeben?

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Erstellt:
21. Februar 2025, 07:24 Uhr

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