Ist Überweisung Glückssache?

Anträge zur Vergütung von Strom aus Balkonkraftwerken haben in Stuttgart sehr unterschiedlichen Erfolg.

Von Judith A. Sägesser

Stuttgart - Gerhard Wäckerle konnte gar nicht glauben, was er da las. Zwei Männer aus Stuttgart fordern unabhängig von einander eine Vergütung für überschüssigen Strom vom Balkonkraftwerk. Bis dato fühlen sich beide vom Netzbetreiber, den Stuttgart Netzen, blockiert. Bei Wäckerle lief das anders.

Er lebt in Stuttgart-Vaihingen in einem Reihenhaus. Auf dem Dach hat er seit 2005 Solarmodule. Das Balkonkraftwerk kam im Februar 2023 dazu, erzählt er. Er hat damals bei der Anmeldung bei Stuttgart Netze angekreuzt, dass er die Vergütung für Überschuss haben möchte. Es handelt sich um aktuell 8,11 Cent die Kilowattstunde wie auch bei Dachanlagen.

Zufälligerweise bekam er wenige Tage, bevor er vom Ärger der beiden Männer las, eine E-Mail von Stuttgart Netze. Man entschuldige sich für „die späte Rückmeldung“. Im Anhang die Bestätigung, dass überschüssiger Strom aus seinem Balkonkraftwerk vergütet wird. Wenige Tage später war das Geld auf dem Konto.

Womöglich war Wäckerle einfach rechtzeitig dran war. Denn im Frühsommer 2024 haben sich durch das Solarpaket I die Regeln für Balkonkraftwerke geändert. Das Steckersolargerät ist für den Eigenverbrauch gedacht – wer die Einspeisevergütung dennoch will, muss das extra beantragen.

Im Jahr rechnet Wäckerle mit durchschnittlich 20 Euro für den Überschuss aus seinem Balkonkraftwerk. Nur weil es so wenig sei, habe er sich in Geduld geübt, sagt er. Denn auch wenn es geklappt habe, so habe es doch anderthalb Jahre gedauert.

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Erstellt:
1. September 2024, 22:04 Uhr
Aktualisiert:
2. September 2024, 21:58 Uhr

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