Justizministerium blickt besorgt auf Massenverfahren
dpa/lsw Stuttgart. Massenklagen machen der Justiz seit Jahren zu schaffen. Die Arbeitsbelastung nimmt zu. Jetzt wird über eine Rechtsänderung diskutiert.
Das baden-württembergische Justizministerium sieht die Zunahme der Klagen im Zuge des Dieselskandals oder in Kapitalanlagefällen mit Sorge. Ein Sprecher sagte in Stuttgart, solche Massenverfahren führten insbesondere bei den Landgerichten als Eingangsinstanz und den Oberlandesgerichten als Rechtsmittelinstanz zu erheblichen Belastungen. Vor allem beim Landgericht Stuttgart sind Tausende Dieselklagen anhängig. Dessen Präsident Andreas Singer will am heutigen Freitag (10.00 Uhr) Bilanz über die Entwicklung ziehen.
Die Neue Richtervereinigung warnte davor, „die Justiz einfach mit immer mehr Personal aufzublähen oder durch immer neue Aufgaben zu belasten“. Die Lösungen lägen nicht in der Hand des Justizministeriums in Baden-Württemberg. Es könne aber immerhin durch entsprechende Gesetzesinitiativen über den Bundesrat versuchen, Einfluss zu nehmen.
Ein tragfähiger Ansatz zur Koordinierung von Massenverfahren könnte die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens sein, wie ein Sprecher des Ministeriums weiter mitteilte. Die Justizministerkonferenz habe sich dafür ausgesprochen. Ziel sei es, mit der Einführung eines Vorlageverfahrens zum Bundesgerichtshof oder einer vergleichbaren Lösung die Instanzgerichte insbesondere in Massenverfahren zu entlasten. Es solle eine vergleichsweise zügige höchstrichterliche Vorabentscheidung über grundsätzliche Rechtsfragen mit Bedeutung für eine Vielzahl von Einzelfällen herbeigeführt werden. Eine Arbeitsgruppe solle dies nun prüfen und eventuell konkrete Vorschläge ausarbeiten.
Im Jahr 2018 wurde die Musterfeststellungsklage eingeführt. Verbraucher sollen es damit leichter haben, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen dann nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt einer Musterklage eines Verbraucherverbandes anschließen. Ein Urteil klärt in solchen Fällen die grundsätzlichen Fragen und ist für alle verbindlich. Der mögliche Schadenersatz muss aber dann wieder individuell eingeklagt werden, wenn das Unternehmen nicht auf Grundlage der Entscheidung freiwillig zahlt.
Zugleich muss die neue Verbandsklagen-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden. Anders als bei der Musterfeststellungsklage sieht sie vor, dass der Verbraucher durch die Verbandsklage einen Leistungsanspruch erhält.
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