Ohne Maske im Flugzeug
Kanada-Flug von Scholz und Habeck sorgt für Kritik
Während der Kanada-Reise von Scholz und Habeck sorgen Aufnahmen von Bord des Regierungsflugzeugs für Kritik. Denn: Die Passagiere tragen keine Masken.

© dpa/Kay Nietfeld
Maske im Flieger? – Fehlanzeige.
Von len/dpa
Es sind Bilder, die für Kritik sorgen: Habeck sowie zahlreiche Journalisten und Journalistinnen sind zu sehen, wie sie ohne Maske an Bord eines Flugzeugs sitzen. Die Aufnahmen sind während der Kanada-Reise von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) im Regierungsflugzeug entstanden.
„Die Maskenpflicht im Flugzeug gilt laut dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen.“ pic.twitter.com/D34y9c1wds — Argo Nerd (@argonerd) August 22, 2022
Nach Angaben der Bundesregierung verstößt der Verzicht auf Masken aber nicht gegen die Regeln für den Flug mit der Bundeswehr-Luftwaffe: „Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet“, erklärte ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage.
Mehr als 80 Passagiere an Bord
An Bord des Airbus A340 der Luftwaffe waren auf dem Flug von Berlin ins kanadische Montreal am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter. Fotos und ein ARD-Video zeigen Wirtschaftsminister Habeck und Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz. Voraussetzung für die Mitreise war ein negativer PCR-Test, der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein durfte.
Ex-CDU-Chef Armin Laschet schrieb am Montag auf Twitter, Journalisten und Regierungsmitglieder setzten sich „über (zwar unsinnige, aber geltende) Gesetze“ hinweg.
Wenn Journalisten und Regierungsmitglieder sich über (zwar unsinnige, aber geltende) Gesetze hinwegsetzen und jemand an die Rechtslage erinnert, ist er kein Troll. Besser uneuropäischen Zwang und nationalen Alleingang beenden. https://t.co/6VYKZWkAcghttps://t.co/BE7ARa72zn — Armin Laschet (@ArminLaschet) August 22, 2022
Er war im Oktober 2020 als damaliger NRW-Ministerpräsident selbst einmal wegen eines Fotos in die Kritik geraten, das ihn ohne Maske in einem Flieger zeigten. Ein Sprecher erklärte damals, Laschet habe die Maske entsprechend der AHA-Regeln und Vorgaben der Fluggesellschaft nur für einen kurzen Moment zum Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt.
Auch Lufthansa meldet sich zu Wort
Auch die Lufthansa meldete sich in einem Twitter-Thread zu Wort: „Ein negativer PCR Test befreit nicht vom Tragen einer Maske.“
Ein negativer PCR Test befreit nicht vom Tragen einer Maske. Bitte informiere dich Online (>Muss jeder Gast an Bord eine Maske tragen? https://t.co/S5PheTVfu5) über die Maskentragepflicht bzw. über die Ausnahmeregelung. /Nina — Deutsche Lufthansa (@Lufthansa_DE) August 22, 2022
Der frühere Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte auf Twitter: „Warum müssen eigentlich alle Fluggäste, die von, nach und in Deutschland fliegen, Maske tragen, aber Marie-Antoinette Habeck nicht?“
Warum müssen eigentlich alle Fluggäste, die von, nach und in Deutschland fliegen, Maske tragen, aber Marie-Antoinette Habeck nicht, der für diese idiotischen Regeln verantwortlich ist? pic.twitter.com/iZZUth2ovb — Georg Pazderski (@Georg_Pazderski) August 22, 2022
Der mitreisende stellvertretende Chefredakteur des Portals „The Pioneer“, Gordon Repinski, schrieb auf Twitter, er halte das Ansteckungsrisiko auf einem Flug, vor dem alle Insassen PCR-getestet worden sein, für minimal. „Sieht es trotzdem blöd aus, wenn solche Bilder öffentlich werden? Total. Es ist ein Beispiel mehr dafür, wie ein Flickenteppich an Regeln nur Vertrauen zerstört.“
Es gibt eine Debatte darum, wie im Regierungsflieger mit Corona und #Maskenpflicht umgegangen wird. Ich bin nicht verantwortlich für die Regeln, bin aber mit auf der Reise und sage euch gerne, was ich darüber denke: https://t.co/ypbqCXgYUR — Gordon Repinski (@GordonRepinski) August 22, 2022
Für Flugzeuge – wie auch für Fernzüge – gilt nach dem Ende vieler anderer Corona-Regeln weiter eine bundesweit geregelte Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren. Die Maske abnehmen kann man nur beim Essen und Trinken.