Briefwahl

Kann man den Wahlbrief im Wahllokal abgeben?

Sie haben Ihren Wahlbrief noch zu Hause und es ist zu spät für den Postversand? Hier erfahren Sie, wo Sie ihn stattdessen abgeben können.

Im Wahllokal dürfen die Unterlagen nicht abgegeben werden.

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Im Wahllokal dürfen die Unterlagen nicht abgegeben werden.

Von Lukas Böhl

Laut dem Staatsministerium Baden-Württemberg dürfen Briefwahlunterlagen nicht im Wahllokal abgegeben werden. Falls Sie Ihre Unterlagen bereits ausgefüllt haben und der Postversand nicht mehr rechtzeitig möglich ist, müssen Sie diese direkt beim Wahlamt einreichen. Die genaue Adresse finden Sie auf dem roten Wahlbriefumschlag. In der Regel gibt es vor Ort einen markierten Briefkasten für die Abgabe der Unterlagen.

Die Frist für den Eingang der Briefwahlunterlagen endet am Sonntag, den 23. Februar um 18:00 Uhr. Alle Unterlagen, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Alternative: Persönlich wählen

Falls Sie Ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt haben, können Sie stattdessen am Wahltag mit Ihrem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises abstimmen. Denken Sie daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen, um sich beim Wahlvorstand auszuweisen.

Kann man den Wahlbriefumschlag erneut öffnen?

Ein geöffneter Wahlbrief kann problematisch sein. Falls der rote Umschlag geöffnet wurde, könnte dies dazu führen, dass Wahlhelfer ihn als manipuliert einstufen und die Stimme für ungültig erklären. Daher sollte der Umschlag nach dem Verschließen nicht mehr geöffnet werden.

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Erstellt:
20. Februar 2025, 08:44 Uhr

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