Inflationsprämie

Kann man sie auch 2025 noch bekommen?

Gibt es die Möglichkeit, im Jahr 2025 eine Inflationsausgleichsprämie zu erhalten – auch wenn man bereits eine erhalten hat? Alle wichtigen Infos dazu hier.

2025 wird es keine Inflationsprämie mehr geben.

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2025 wird es keine Inflationsprämie mehr geben.

Von Lukas Böhl

Die Inflationsprämie war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung aus dem Jahr 2022. Ihr Ziel war es, die Mehrbelastung durch gestiegene Energiekosten abzufedern. Nicht alle Arbeitnehmer haben von der Sonderzahlung profitiert. Und selbst diejenigen, die sie bekommen haben, fragen sich, ob es auch 2025 erneut die Chance darauf gibt.

Erhält man auch 2025 eine Inflationsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie war von Anfang an als zeitlich begrenztes Instrument zur Abfederung der Kostensteigerungen gedacht. Die Möglichkeit zur freiwilligen Auszahlung von bis zu 3.000 Euro wurde daher auf den Zeitraum zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 beschränkt. Das heißt, die Frist ist mittlerweile abgelaufen. Im Jahr 2025 kann die Inflationsprämie daher nicht mehr ausbezahlt werden.

Zumindest fällt der gesetzliche Rahmen weg, der die steuerfreie Auszahlung von bis zu 3.000 Euro zusätzlich möglich machte. Natürlich können Unternehmen auch weiterhin eigenständig Prämien auszahlen. Diese müssen dann in der Regel jedoch versteuert werden.

Warum habe ich keine Prämie erhalten?

Bei der Inflationsprämie handelte es sich um eine freiwillige Sonderzahlung. Unternehmen konnten den gesetzlichen Rahmen von 3.000 Euro nutzen, um ihren Beschäftigten steuerfrei eine Prämie zukommen zu lassen. Eine Pflicht dazu gab es allerdings nicht.

Daher haben nicht alle Arbeitnehmer den Inflationsausgleich bekommen. Darüber hinaus gab es keine Verpflichtung, die vollen 3.000 Euro auszuzahlen. Es ist also möglich, dass viele Arbeitnehmer eine geringere Prämie erhalten haben.

Gibt es Alternativen zur Inflationsprämie?

Es gibt zwar eine Vielzahl an steuerfreien Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhalten kann, eine vergleichbare Alternative zur Inflationsprämie gibt es aber Stand heute nicht.

In kleinerem Maße können Gutscheine, Sachzuwendungen, Mobilitätszuschüsse oder Essensmarken das Nettogehalt aufbessern. Hier sollte man sich im eigenen Betrieb informieren, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

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Erstellt:
2. Januar 2025, 13:54 Uhr

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