Hunter Biden

Kann Trump sich selbst begnadigen?

Donald Trump hat schon 2018 per Twitter behauptet, dass er das absolute Recht habe, sich selbst zu begnadigen. Nimmt er sich nun ein Beispiel an Joe Biden, der den eigenen Sohn davonkommen lässt? Die US-Demokratie scheint nicht gerade in bester Form zu sein.

Joe und Hunter Biden.

© AFP/Brendan Smialowski

Joe und Hunter Biden.

Von Michael Maier

Die Frage, ob ein Präsident sich selbst begnadigen kann, ist ein heiß diskutiertes Thema in den USA. Die umstrittene Begnadigung von Hunter Biden durch seinen Vater Joe Biden hat diese Debatte neu entfacht und wirft grundlegende Fragen zu den Grenzen der Macht des Präsidenten auf.

Von Hunter Biden sind dunkle Geschäfte in der Ukraine bekannt, unter anderem im Aufsichtsrat des Gasunternehmens Burisma. Dokumente auf einem Laptop sollen angebliche Korruption in der Familie Biden aufzeigen, doch BigTech-Plattformen stehen unter dem Verdacht, das Thema vor einigen Jahren mit Zensurmethoden unter den Teppich gekehrt zu haben. Verurteilt wurde Hunter Biden letztendlich „nur“ wegen Steuerhinterziehung und illegalen Waffenbesitzes. Dennoch dürfte der Fall den Demokraten im US-Wahlkampf massiv geschadet haben.

Hunter Biden und Donald Trump

Joe Biden rechtfertigt die Begnadigung nun, indem er den Prozess gegen seinen Sohn als „politisch“ abqualifiziert, obwohl dieser eigentlich ein Geständnis abgelegt hatte. Dafür hagelt es nicht nur Kritik aus den eigenen Reihen zum Schlusspunkt einer Präsidentschaft mit fragwürdiger Bilanz. Es gibt auch Diskussion über mögliche zukünftige Selbstbegnadigungen von Donald Trump, der sich nun vom politischen Gegner geradezu legitimiert fühlen könnte.

Trump reklamiert Selbstbegnadigung

Trump hat schon 2018 per Twitter behauptet, dass er das absolute Recht habe, sich selbst zu begnadigen, was juristisch aber umstritten ist. Während einige Experten laut US-Medien argumentieren, dass die Verfassung eine solche Selbstbegnadigung nicht ausdrücklich verbiete, warnen andere vor den ethischen und politischen Konsequenzen. Spätestens nach dem Ende seiner Amtszeit, könnte eine derart willkürliche Maßnahme vom Obersten Gericht (Supreme Court) überprüft werden, heißt es bei „Newsweek“.

Begnadigung für Sturm aufs Kapitol

Auch wenn Trump sich selbst begnadigte, würde ihn das jedenfalls nicht vor einer möglichen Amtsenthebung schützen, denn die Verfassung besagt, dass eine Begnadigung nicht für Impeachment-Verfahren gilt. Ein solches ist mit republikanischen Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Senat aber ohnehin nicht zu erwarten. So gut wie sicher dürfte hingegen sein, dass Donald Trump die Teilnehmer am Sturm aufs Kapitol vom 6. Januar 2021 allesamt begnadigen wird. Wegen des mutmaßlichen Umsturzversuchs wurden teils langjährige Haftstrafen verhängt.

„Self-Pardon“ statt Strafe für Trump?

Die Diskussion über Selbstbegnadigungen ist nicht nur theoretisch. Trump, der in etliche Strafverfahren verwickelt ist, könnte real versucht sein, diese Macht zu nutzen. Juristen sind sich uneinig über die Frage, da es dazu noch keinen Präzedenzfall gibt – gerade im angelsächsischen Fallrecht sowie in Parlaments- und Verfassungsfragen ein gewichtiges Argument. Kritiker warnen darüber hinaus, dass eine Selbstbegnadigung das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben würde – mehr noch als die Begünstigung von Familienangehörigen, die schon von Bill Clinton und von Trump in seiner ersten Amtszeit erprobt worden ist.

Begnadigung à la Trump, Biden und Clinton

Davon profitieren konnten Trumps Schwiegervater Charles Kushner (unter anderem Steuerhinterziehung) sowie Clintons Halbbruder Roger Clinton (Drogendelikte). Trump könnte mit einer Selbstbegnadigung 2025 womöglich noch einen draufsetzen, meinen Beobachter.

Dass vor dem Gesetz nicht alle Bürger gleich sind, kennt man historisch eigentlich nur aus dem Feudalismus oder aus oligarchisch organisierten Gesellschaften wie Russland. Manche befürchten seit einigen Jahren sogar, dass sich auch die westliche Welt angesichts zunehmender sozialer Gegensätze und Anzeichen von Staatsversagen allmählich in diese Richtung bewegen könnte.

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Erstellt:
3. Dezember 2024, 17:48 Uhr
Aktualisiert:
3. Dezember 2024, 17:50 Uhr

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