Kein Verfahren nach Polizeieinsatz gegen nackten Mann

dpa/lsw Offenburg. Nach dem Polizeieinsatz gegen einen nackten Mann in Offenburg wird es kein Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten geben. „Nach Sichtung des vorhandenen Bildmaterials und Befragung mehrerer Zeugen konnte kein Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens begründet werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Offenburg am Dienstag mit. Die Festnahme am 18. November hatte für Aufsehen gesorgt. Auf Videosequenzen war zu sehen, wie der 31-jährige Gambier von zwei Beamten in Zivil auf einer Straße unsanft zu Fall gebracht und mit dem Bauch auf dem Boden gefesselt wurde. Ein Beamter hatte mit dem Knie auf dem Hals den nackten Mann auf dem Asphalt fixiert.

„Polizei“ steht auf der Uniform eines Polizisten. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild

„Polizei“ steht auf der Uniform eines Polizisten. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild

Laut Staatsanwaltschaft waren die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs nach dem Polizeigesetz erfüllt. Von dem alkoholisierten Mann, der sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, sei eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgegangen. Bei der maximal zwei Minuten dauernden Fixierung durch das Knie auf dem Schulterblatt habe es sich um das „situativ sicherste Mittel“ gehandelt, um mögliche weitere Versuche zu verhindern, sich der Festnahme zu entziehen. Der Festgenommene sei nicht verletzt worden; es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er Schmerzen erlitt.

In einer Spezialklinik wurde bei dem Mann eine drogeninduzierte Psychose diagnostiziert. Er war schon zuvor wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzungsdelikten sowie einem weiteren Nackt-Spaziergang aufgefallen.

Der Fall hatte an einen Einsatz am 23. Oktober in Pforzheim erinnert. Dabei hatten Beamte einen betrunkenen und aggressiven 25-Jährigen in Gewahrsam nehmen wollen. Videoaufnahmen zeigten unter anderem einen Polizisten, der den am Boden liegenden und fixierten Mann schlägt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Körperverletzung im Amt eingeleitet. Ein Ergebnis steht noch aus.

© dpa-infocom, dpa:211228-99-523303/3

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Erstellt:
28. Dezember 2021, 12:03 Uhr

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