Luftverkehr

Keine großen Flaschen: Handgepäckregeln wieder verschärft

Im Handgepäck kaum Flüssigkeiten: Mit einer Verschärfung ist das beim Fliegen nun wieder der Standard. An zeitweisen Lockerungen kamen Zweifel auf.

Größere Flaschen im Handgepäck sind künftig nicht mehr erlaubt. (Archivbild)

© Andreas Arnold/dpa

Größere Flaschen im Handgepäck sind künftig nicht mehr erlaubt. (Archivbild)

Von dpa

Frankfurt/Main - Fluggäste dürfen künftig doch keine größeren Flaschen mit Flüssigkeit im Handgepäck mit in den Flieger nehmen. An den Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln wieder verschärft. Passagiere dürfen nach Angaben der Bundespolizei und des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport seit Monatsbeginn Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. 

Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen. 

Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. Auch größere Flaschen konnten teilweise im Handgepäck bleiben. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss. 

Neue EU-Vorgaben

Nach neuen Vorgaben der EU sind größere Flaschen wieder verboten, während die Behälter bis 100 Milliliter im Handgepäck bleiben können und nicht extra ausgepackt werden müssen. Auch elektronische Geräte können im Koffer bleiben. 

An den in Deutschland noch weit verbreiteten Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern müssen Elektronik und Beutel hingegen weiterhin zeitraubend ausgepackt und vorgezeigt werden. Ausgenommen von den Flüssigkeitsregeln sind Medikamente und flüssige Babynahrung. 

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Erstellt:
1. September 2024, 05:16 Uhr

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