Koalitionsvertrag
Keine Kapitalertragsteuer auf Krypto
Eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kryptowährungen soll es laut Koalitionsvertrag nicht geben. Was sonst noch zu digitalen Währungen beschlossen wurde, erfahren Sie hier.

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Viel steht nicht im Vertrag zu Kryptowährungen.
Von Lukas Böhl
Der Koalitionsvertrag 2025 widmet sich Kryptowährungen nur am Rande – und bleibt dabei vage. Zwar wird eine stärkere Regulierung angekündigt, konkrete Maßnahmen oder steuerrechtliche Änderungen sind jedoch nicht enthalten.
Was beschlossen wurde
Unter der Überschrift „Regulierung Kryptowerte, Grauer Kapitalmarkt und Schattenbanken“ heißt es, man werde bestehende Regelungslücken prüfen und gegebenenfalls schließen. Welche Lücken genau gemeint sind, bleibt offen. Auch zu Fragen der Transparenz, zur Rolle von Krypto-Börsen oder zur Nutzung von Kryptowährungen zur Geldwäsche schweigt der Vertrag.
Insbesondere beim Thema Besteuerung gibt es keine Neuigkeiten. Dabei hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen ursprünglich gefordert, Einkünfte aus Kryptowährungen wie klassische Kapitaleinkünfte zu behandeln und einem pauschalen Steuersatz von 30 Prozent zu unterwerfen – analog zur Abgeltungsteuer auf Zinsen und Dividenden. Diese Forderung hat es nicht in den finalen Vertrag geschafft.
Stattdessen bleibt es vorerst bei der bisherigen Rechtslage: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden. Eine einheitliche Besteuerung wie bei anderen Kapitalanlagen wurde nicht beschlossen.
Unterstützung für digitalen Euro
Auch zum digitalen Euro findet sich ein kurzer Hinweis im Koalitionsvertrag. Die Koalition unterstützt die Pläne der Europäischen Zentralbank zur Einführung einer digitalen Zentralbankwährung. Ziel sei es, das Vertrauen in den digitalen Euro zu stärken und ihn als sicheres Zahlungsmittel im digitalen Zeitalter zu etablieren. Konkrete Umsetzungspläne oder gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene werden jedoch nicht genannt. Der Vertrag betont lediglich, dass der digitale Euro als Ergänzung zum Bargeld gedacht sei und der Datenschutz gewährleistet bleiben müsse.