Kind im Haushalt

Einigung Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern, müssen sie sich einigen und bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Können sie sich nicht verständigen, bestimmt das Familiengericht den Berechtigten. Entsprechendes gilt, wenn ein Kind in den gemeinsamen Haushalt seiner Großeltern aufgenommen ist. Dann müssen sich entweder die Großeltern einigen, oder es entscheidet das Familiengericht.

Anspruch Bei getrennt lebenden Eltern steht Kindergeld nur demjenigen Elternteil zu, der das Kind in seinen Haushalt aufnimmt und es überwiegend versorgt. (büs)

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Erstellt:
12. Februar 2019, 03:04 Uhr

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