Kindergeld für EU-Ausländer auch bei Arbeitslosigkeit

Urteil des Europäischen Gerichtshofs – Sozialverbände fordern Kindergrundsicherung von 628 Euro

Kindergeld-Zahlungen ins Ausland sind vielen ein Dorn im Auge. Doch für Familien ist die Leistung wichtig – gerade bei Arbeitslosigkeit. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gefällt.

Luxemburg/Berlin EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland haben auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat, in dem sie wohnen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat könnten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Berechtigte eine Beschäftigung ausübe, erklärten die Richter zu einem irisch-rumänischen Fall. In Deutschland gilt dies bereits, so die Bundesagentur für Arbeit.

Die Klarstellung des EuGH wurde bei SPD und Grünen begrüßt. Die Grünen-Politiker Franziska Brantner und Wolfgang Strengmann-Kuhn erklärten gemeinsam: „Das Urteil zeigt: Es gibt keine EU-Bürger zweiter Klasse, und das ist gut so.“

Dennoch: Die steigenden Kindergeld-Zahlungen ins Ausland befeuern in Deutschland seit einiger Zeit Debatten. Kritiker wünschen sich eine Anpassung des Kindergeldes nach österreichischem Vorbild. Dort gilt neuerdings eine Indexierung, also eine Anpassung der Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Kindes. In der Regel bedeutet das eine Leistungskürzung. Die EU-Kommission will Österreich deshalb vor dem EuGH verklagen.

Angesichts der SPD-Initiative für einen „neuen Sozialstaat“ fordern Sozialverbände die Einführung einer Kindergrundsicherung von 628 Euro im Monat. „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird“, erklärte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Eine Kindergrundsicherung würde Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag oder Bildungs- und Teilhabepaket bündeln – als fester monatlicher Betrag für jedes Kind.

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Erstellt:
8. Februar 2019, 03:14 Uhr

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