Kindesmissbrauchsprozess gegen Schwimmlehrer abgesagt

dpa/lsw Baden-Baden. Das Landgericht Baden-Baden hat einen neuen Prozess gegen einen Schwimmlehrer wegen zigfachen Kindesmissbrauchs für kommende Woche abgesagt, weil der Angeklagte in Corona-Quarantäne sei. Ein neuer Termin stand am Donnerstag noch nicht fest.

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Eigentlich hätte ab Montag auf Anordnung des Bundesgerichtshofs noch einmal über die Frage der Sicherungsverwahrung verhandelt werden sollen. Die Verurteilung zu zwölf Jahren Haft bleibt unangetastet.

Eine Jugendschutzkammer des Landgerichts hatte den damals 34 Jahre alten Mann im November 2018 schuldig gesprochen, sich während der von ihm geleiteten Schwimmkurse an seinen Opfern vergangen zu haben. Das waren mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis elf Jahren. Die Taten geschahen in Schwimmbecken und Umkleiden von Schwimmbädern in vielen Regionen Badens. Einige Übergriffe hatte der Mann mit einer Unterwasserkamera gefilmt. Das Gericht verurteilte ihn in rund 130 Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie wegen Herstellung kinderpornografischer Schriften und Nötigung. Außerdem ordnete es die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten an.

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug.

Im Hinblick auf die Sicherungsverwahrung hatte die Revision des Mannes Erfolg. Der Bundesgerichtshof monierte 2019 Rechtsfehler bei der Begründung des Landgerichts, wonach bei dem Angeklagten ein Hang zum Begehen erheblicher Straftaten vorliege. Da das Gericht von einem eingeschliffenen Verhaltensmuster ausging, hatte es auch die Sicherungsverwahrung für angemessen gehalten, obwohl der Mann bis dato nicht vorbestraft war. Nun muss sich eine andere Jugendkammer des Landgerichts mit ausschließlich dieser Frage befassen. Unter anderem war ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.

© dpa-infocom, dpa:220203-99-963519/2

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Erstellt:
3. Februar 2022, 15:36 Uhr

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