Kirchenstrafe für Priester des Erzbistums Freiburg

dpa/lsw Freiburg. Ein wegen Betrug verurteilter ehemaliger Dekan der Erzdiözese Freiburg ist nun auch kirchenrechtlich bestraft worden. Dem Mann ist es für die Dauer von fünf Jahren verboten, außerhalb weniger Kirchen und Kapellen Sakramente zu spenden, wie das Erzbistum am Dienstag mitteilte. Außerdem dürfe er 20 Jahre lang keine kirchlichen Ämter in der Erzdiözese mehr ausüben, in denen er Verantwortung für finanzielle Fragen trage, hieß es.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der katholische Priester war im Oktober 2018 bereits vom Landgericht Mannheim zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann die Kirche um mehr als 200.000 Euro betrogen hat. Er stellte laut Gericht Rechnungen ohne Gegenleistungen und strich Geld für frei erfundene Projekte ein. Nach Angaben des Erzbistums ist die verbliebene Strafe mittlerweile zur Bewährung ausgesetzt. Schon vor dem Gerichtsurteil habe der Mann sein Amt als Dekan und Pfarrer aufgegeben.

Die kirchenrechtliche Verurteilung ergänze nun das Urteil des Landgerichts Mannheim, hieß es. Dem ehemaligen Dekan ist es nun für die Dauer von zehn Jahren verboten, Beratungen, Begleitungen und Fortbildungen durchzuführen. Auch darf er im Gebiet seines ehemaligen Dekanats in dieser Zeit nicht seelsorglich tätig werden. Sein Gehalt als Priester werde so lange zudem auf den sogenannten Tischtitel gekürzt - eine Grundsicherung, zu deren Zahlung der Erzbischof kirchenrechtlich verpflichtet ist. Über einen möglichen späteren Einsatz des Priesters hat Erzbischof Stephan Burger den Angaben zufolge noch keine Entscheidung getroffen.

© dpa-infocom, dpa:210706-99-276704/2

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Erstellt:
6. Juli 2021, 12:17 Uhr

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