Klinikum stimmt Vergleich mit Braun zu

Stuttgart. Die Stadt nimmt denVergleichsvorschlagan, den das Landesarbeitsgericht im Rechtsstreit mit dem früheren Leiter der Auslandsabteilung des städtischen Klinikums, Andreas Braun, gemacht hat. Gegenstand der Auseinandersetzung war die fristlose Kündigung, welche man im März 2017 wegen der skandalösen Vorgänge bei der Behandlung von ausländischen Patienten gegen Braun ausgesprochen hatte. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, weil die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten worden sei. Bereits Ende 2015 hätten wesentlichen Vorwürfe gegen Braun, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, vorgelegen. Diefristgerechte Kündigunghatte das Gericht aber anerkannt.

Vor dem Landesarbeitsgericht war es nochmals darum gegangen, ob die fristlose Kündigung Brauns rechtens war oder ob das Klinikum diesem für sieben Monate bis zum Auslaufen des regulär gekündigten Arbeitsverhältnisses Geld nachzahlen müsse. Das Gericht war offenkundig auch von der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung überzeugt, machte aber einen Vergleichsvorschlag. Danach sollte Braun sein Grundgehalt nachgezahlt bekommen, vorab geleistete variable Gehaltsanteile davon aber abgezogen werden. Dem Vernehmen nach hat der Klinikverwaltungsrat dem Vergleich aus wirtschaftlichen Gründen zugestimmt. Damit erhält Braun offenbar eine Nachzahlung von rund 70 000 Euro. Bei einer Ablehnung hätte das Risiko bestanden, dass die Rückzahlung noch um einige Zehntausend Euro höher ausgefallen wäre.https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgarter-landesarbeitsgericht-vergleichsvorschlag-an-stadt-und-andreas-braun.805ac6e2-9940-4739-82f9-3bc8daa2f4d2.htmlhttps://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.klinikum-stuttgart-frueherem-leiter-der-auslandsabteilung-zu-recht-gekuendigt.a459fc04-7eef-48d1-8cde-23c28896a8f2.html

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Erstellt:
9. Februar 2019, 03:04 Uhr

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