Kölner Gericht weist Contergan-Klagen ab
dpa Köln.
Das Verwaltungsgericht Köln hat vier Klagen von Contergan-Opfern auf die Anerkennung von Gefäßschäden abgewiesen. Die Kläger hatten von fehlenden und verdrehten Arterien gesprochen, was zu Schmerzen oder Durchblutungsstörungen führe. Wissenschaftler einer Heidelberger Conterganstudie hatten 2013 den Verdacht geäußert, Contergan könne auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen verursacht haben. Das Gericht argumentierte jedoch, es fehlten dafür ausreichende wissenschaftliche Beweise.