Kölner Gericht weist Contergan-Klagen ab

dpa Köln.

Das Verwaltungsgericht Köln hat vier Klagen von Contergan-Opfern auf die Anerkennung von Gefäßschäden abgewiesen. Die Kläger hatten von fehlenden und verdrehten Arterien gesprochen, was zu Schmerzen oder Durchblutungsstörungen führe. Wissenschaftler einer Heidelberger Conterganstudie hatten 2013 den Verdacht geäußert, Contergan könne auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen verursacht haben. Das Gericht argumentierte jedoch, es fehlten dafür ausreichende wissenschaftliche Beweise.

Zum Artikel

Erstellt:
9. Juli 2019, 12:17 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 12sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.