Kommentar: Die E-Akte bringt handfesten Nutzen

Kommentar: Die E-Akte bringt handfesten Nutzen

Von Norbert Wallet

Berlin - Die Selbsteinschätzung des Bundesgesundheitsministers ist zutreffend. Karl Lauterbach glaubt, dass von all den vielen Gesetzen, mit denen er das Gesundheitswesen seit seinem Amtsantritt einem Stresstest aussetzt, zwei herausragen: die Krankenhausreform mit ihren neuen Finanzierungsansätzen – und die elektronische Patientenakte.

Während aber die Klinik-Pläne noch immer hoch umstritten sind, halten eigentlich alle Beteiligten die E-Akte für eine gute Sache. Denn ihr Nutzen leuchtet unmittelbar ein. Für die Patienten – weil die digitale Sammlung der stets abrufbaren Befunde und Arztberichte lästige Doppeluntersuchungen ersparen wird und die in der Akte versammelte Medikationsliste hilft, schädliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu verhindern. Für die Ärzte – die durch die Akte viel Zeit sparen, die heute für das Aufspüren von Befunden draufgeht. Auch für die Wissenschaft – die in einer späteren Phase der Entwicklung viele, natürlich anonymisierte, Daten an die Hand bekommt, um valide Studien erstellen zu können.

Die offenbar hohe Akzeptanz der Akte bei den Patienten liegt auch daran, dass jeder Bürger selbst bestimmen kann, wer welche Berichte einsehen darf. Nun muss die Akte nach ihrem Start 2025 nur technisch funktionieren. Beim E-Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlief der Start holprig. Das muss diesmal reibungsloser laufen.

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Erstellt:
30. September 2024, 22:05 Uhr
Aktualisiert:
1. Oktober 2024, 21:58 Uhr

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