Kommentar: Schuldig durch Briefeschreiben
Kommentar: Schuldig durch Briefeschreiben
Von Christian Gottschalk Stuttgart. - Kann jemand, der nichts weiter macht als Briefe zu schreiben, Diktate entgegen zu nehmen, Vermerke zu notieren, kann jemand, der praktisch seine gesamte Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringt, kann jemand für genau dieses Handeln wegen der Beihilfe zum Mord belangt werden? Jemand, der keine Waffen getragen hat und nicht an den Gruben stand, in denen di...