Kommentar: Schuldig durch Briefeschreiben

Kommentar: Schuldig durch Briefeschreiben

Die ehemalige Sekretärin, hier 2022 in Itzehoe.

© dpa/Christian Charisius

Die ehemalige Sekretärin, hier 2022 in Itzehoe.

Von Christian Gottschalk Stuttgart. - Kann jemand, der nichts weiter macht als Briefe zu schreiben, Diktate entgegen zu nehmen, Vermerke zu notieren, kann jemand, der praktisch seine gesamte Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringt, kann jemand für genau dieses Handeln wegen der Beihilfe zum Mord belangt werden? Jemand, der keine Waffen getragen hat und nicht an den Gruben stand, in denen di...

Wir freuen uns, daß Sie sich für einen Artikel unseres Angebots bkz+ interessieren.

Wenn Sie jetzt das Online Plus-Abonnement mit unserem Service bkz+ abschließen, können Sie sämtliche Artikel auf bkz.de lesen, die mit einem „+“ markiert sind.

Das Online Plus-Abonnement kostet € 9,90 pro Monat und ist jederzeit kündbar.

Schließen Sie jetzt ein Abonnement ab:

Online Plus-Abonnement

Sie haben bereits ein Print- oder E-Paperabo?

Kostenloser Zugang zu bkz+

Sie sind Abonnent? Hier einloggen

Zum Artikel

Erstellt:
20. August 2024, 22:04 Uhr
Aktualisiert:
21. August 2024, 22:02 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen