Kopftuchverbot im Job wird Fall für EuGH
dpa Erfurt.
Das Bundesarbeitsgericht will im Streit um Kopftuchverbote in deutschen Unternehmen für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschlossen in Erfurt, den Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hat, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Damit wird der Fall aus Bayern zum Präzedenzfall dafür, ob Unternehmen im Interesse ihrer Neutralität gegenüber Kunden in Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen können.