Kommunen hadern mit Ganztags-Rechtsanspruch

dpa/lsw Stuttgart. Kretschmann fühlt sich bestätigt: Der Bund hat nach Druck aus dem Südwesten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen Geld draufgelegt. Doch Städte und Gemeinden fühlen sich übergangen und vor einer schier unlösbaren Aufgabe.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) spricht bei einem Interview. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) spricht bei einem Interview. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

In fünf Jahren haben neu eingeschulte Kinder auch in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung der Grundschule. Das stellt insbesondere Städte und Gemeinde vor enorme Herausforderungen: Bis zum Schuljahr 2026/2027 müssen die Kommunen nun mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes die Zahl der Plätze massiv steigern und Personal finden. Bund und Länder hatten sich auf einen Kompromiss im Finanzstreit geeinigt, wonach Berlin seinen Anteil an den Betriebskosten nochmal deutlich erhöht. Das verbuchte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag als großen Erfolg, weil der Bundesrat auf seine Initiative hin das Gesetzesvorhaben des Bundes zunächst aufgehalten hatte. Städte, Kreise und Gemeinden im Südwesten hadern jedoch mit der Lösung.

Nach jüngsten Zahlen des Deutschen Jugend-Instituts gab es im Jahr 2019 etwa 83.000 Ganztagsplätze an Grundschulen im Südwesten. Baden-Württemberg hat danach im Ländervergleich die niedrigste Quote und den höchsten Ausbaubedarf. Wie viele Plätze nun genau geschaffen werden müssen, um den einklagbaren Rechtsanspruch zu gewährleisten, dazu gibt es unterschiedliche Berechnungen. Nach den jüngsten offiziellen Zahlen müsste Baden-Württemberg bis 2025 etwa 207.000 neue Plätze schaffen, das wären rund 34.000 Plätze pro Jahr. Allerdings hatte das Jugend-Institut vor kurzem in einem internen Arbeitspapier die bundesweiten Ausbauzahlen deutlich herunterkorrigiert. Von welchen Zahlen das Land selbst nun ausgeht, blieb am Dienstag zunächst unklar.

Trotz der größeren Finanzspritze des Bundes halten die Kommunen im Südwesten den Rechtsanspruch für einen Fehler. Die Schrittfolge, die Bund und Länder beim Ausbau der Ganztagsbetreuung anstrebten, sei falsch. Es sollten erst vor Ort Strukturen geschaffen werden, bevor Rechtsansprüche beschlossen würden, erklärten Gemeindetag, Städtetag und die Landkreise in einer gemeinsamen Stellungnahme. Es seien auch nach der Einigung im Vermittlungsausschuss Fragen offen: „Mehr Geld allein löst die Umsetzungsprobleme vor Ort nicht und es droht am Ende die Gefahr, dass die gestern verabredeten Mittel nicht ausreichen werden.“ Hinzu komme, dass ungeklärt sei, „woher das Personal für die Erfüllung des Rechtsanspruchs kommen soll“.

Dagegen zeigte sich Kretschmann sehr erfreut über den Kompromiss. „Dieser Durchbruch ist natürlich zunächst einmal ein Riesenerfolg für Familien und Kinder, die jetzt einen Rechtsanspruch haben, der dauerhaft verlässlich finanziert und qualitativ abgesichert ist.“ Es sei auch ein Erfolg für Länder und Kommunen, „die diesen Rechtsanspruch nun sauber finanzieren können“. Es sei richtig gewesen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Ergebnis zeige auch, „dass der Föderalismus funktioniert, wenn es darauf ankommt, auch in Wahlkampfzeiten“.

Der Bund legte insbesondere bei den Betriebskosten eine Schippe drauf. Im Endausbau im Jahr 2029 zahlt der Bund 1,3 Milliarden Euro, das sind gut 300 Millionen mehr als ursprünglich angeboten. Bei den Investitionskosten bleibt der Bundesanteil bei 3,5 Milliarden Euro, aber auch hier kam Berlin den Ländern entgegen. Der Anteil des Bundes darf jetzt bei höchstens 70 Prozent liegen, vorher sollte er bei 50 Prozent gedeckelt werden. Das Staatsministerium sieht es ferner als Erfolg der Länder, dass die Eigenmittel freier Träger auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden können. Da das Land Privatschulen finanziell unterstützt, sinkt unter dem Strich beim Ausbau der Ganztagsbetreuung der Landesanteil.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke goss Wasser in den Wein der Landesregierung. Er teile die Zufriedenheit Kretschmanns über den Kompromiss nicht, erklärte Rülke - obwohl die FDP-Bundestagsfraktion der Lösung am Dienstag bei der Abstimmung im Parlament zustimmte. Rülke erklärte: „Der Ministerpräsident präsentiert hier keine dauerhaft verlässliche Lösung, sondern ein unvollendetes Werk mit weitreichenden Fragen und offenen Rechnungen für alle Beteiligten.“ Der FDP-Politiker teilt die Skepsis der Kommunen, ob genug Zeit und Mittel für den Ausbau da sind. Auch sei unklar, woher das Land das Geld hernehme, schließlich wolle Grün-Schwarz vom kommenden Jahr an sparen. „Ich verlange vom Ministerpräsidenten, dass er dem Landtag darlegt, wie er das finanzieren will.“

Das Staatsministerium erklärte am Abend, der Landesanteil an den Investitionen lasse sich nicht seriös schätzen. Rufen die Träger in Baden-Württemberg die Mittel vollständig ab, könnte der Südwesten gemäß seines Anteils 450 Millionen Euro vom Bund bekommen. Bei den Betriebskosten rechnet das Land mit stark steigenden Kosten von 2026 bis 2030. Im Jahr 2026 liegt demnach der Anteil von Land und Kommunen bei 18 Millionen Euro, von 2030 an dann bei 172 Millionen Euro.

SPD-Partei- und Fraktionschef Andreas Stoch sieht das Land nun unter Zugzwang: „Es gibt für Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, bei der Ganztagsbetreuung endlich entscheidend voran zu kommen.“ Fünf Jahre habe Grün-Schwarz hier „einfach geschlafen“ und darunter leide eine gute und moderne Bildung.

© dpa-infocom, dpa:210907-99-125236/4

Zum Artikel

Erstellt:
7. September 2021, 13:26 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen